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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 02:32:35 *
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Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
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Autor Thema: Abfindung in der Wohlverhaltenphase - DRINGEND-  (Gelesen 2679 mal)
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Hannahlein
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« am: 24. September 2008, 17:59:05 »

Hallo, ich habe eine wichtige Frage

Die Wohlverhaltensphase ist bei uns jetzt im Okober vorbei.
Nun erhält mein Mann eine Abfindung von seiner alten Firma .Es ist zwar nur ein halbes  Monatsgehalt da ein Jahr Betriebszugehörigkeit aber was ich gern gewußt hätte , muß mein Mann alles an den Treuhänder abführen????
Ich habe schon im www gelesen und einige Aussagen dazu gefunden das es nicht als Arbeitseinkommen angerechnet wird.

Können Sie uns weiterhelfen ?????

Weiter habe ich noch folgende Frage:
Ab wann gilt eigentlich die Wohlverhaltensphase.
Ich habe ein Schreiben vom Amtsgericht in dem steht, das das Insolvenzverfaheren über das Vermögen von....  wird nach Abhaltung des Schlusstermins, Vornahme der Schlussverteilung und Rechtskraft des beschlusses über die Ankündigung der Restschuldbefreiung  AUFGEHOBEN.

Im Schlusstermin vom. ( Datum )...  wurde dem Schuldner auch die Restschuldbefreiung angekündigt.
Dieser Beschluß ist seit . ( Datum )...... rechtskräftig.

Bedeutet das, das ab dem Beschluss die Wohlverhaltenphase beginnt ????? Tag des Datums ????

Vielen Dank für die Hilfe

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MissTraut
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« Antworten #1 am: 24. September 2008, 18:50:53 »

Hallo,

die WVP beginnt mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

Die Dauer der Insolvenz incl. WVP (6 Jahre) wird ab Datum der Eröffnung der Insolvenz gerechnet.

LG
MissTraut

P.S: Dies gilt für die Insolvenzen ab Dezember 2001, das genaue Datum sorry ... hab ich gerade nicht abrufbereit  whistle
« Letzte Änderung: 24. September 2008, 18:52:30 von MissTraut » Gespeichert

Bewältige eine Schwierigkeit
und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
Hannahlein
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« Antworten #2 am: 24. September 2008, 19:02:37 »

Dankefür deine schnelle Antwort
unser Inso dauerte leider 7 Jahre seit 2000 haben wir es eröffnet und nun ist es endlich vorbei.
Liebe Grüße juchu
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ThoFa
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WWW
« Antworten #3 am: 24. September 2008, 19:08:51 »

Hallo,

sofern die Abfindung noch in die WVP fällt, wird sie dem Gehalt zugerechnet und dann gemäß Tabelle gepfändet.

Sie können einen Antrag bei Gericht stellen, dass Ihnen das ALG I bis zur Höhe des früheren mtl. Nettoeinkommen aufgefüllt wird. I.d.R. ist dies für ein Jahr möglich. Fnden Sie gleich wieder einen Job, ist die Abfindung komplett weg. Dem Antrag beim Gericht sollte ein Gespräch mit dem IV/TH vorhergehen, das ist nämlich meist der schnellere Weg.

MfG

ThoFa
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