Die Abfindung ist komplett weg solange die RSB nicht rechtkräftig erteilt ist.......das erfolgt erst nach 6 Jahren ab Insolvenzeröffnung.
Erst dann können sie das Geld behalten.........und zwar wenn die Auszahlung DANACH erfolgt ist.
Da die Auszahlung aber vorher ist, müssen Sie das Geld dem TH überweisen.
Anders sieht es z.B. beim Erbe aus......da können Sie 50% behalten
Tut weh, ist aber so
Sie können natürlich versuchen ( in Abhängigkeit Ihrer Restschuldhöhe ),eine vorzeitige RSB zu erhalten wenn die Gläubiger mit Zahlung der 20.000 alle befriedigt, TH und Gerichtskosten beglichen sind.
Reicht das Geld ( und zukünftige pfändbare Beträge ) zur Deckung nicht aus, müssen Sie das Verfahren bis zum Schluss durchziehen
Die nächste Option wäre eine teilweise Unpfändbarkeit der Abfindung bei Gericht zu beantragen. Das gilt insbesondere wenn sie sich z.B. einen neuen Job suchen und dafür umziehen müssen...die Kosten dafür könnte man von der Abfindung "retten"........
Auch zusätzliche Krankheitskosten ( Klinikzuzahlungen, Medikamente usw ) kann mann als unpfändbar erklären lassen
Das geht aber nur so lange das Geld auf dem Verfahrenskonto des TH`s ist....ist es bereits an den/die Gläubiger gezahlt worden, ist es zu spät.
Haben Sie dem Treuhänder die Abfindung mitgeteilt oder ist er selbst drauf gekommen ??
Sie dürfen nämlich kein Einkommen ( und dazu zählen auch Abfindungen ) verheimlichen.........
