Hallo,
Hallo,
die Abfindung ist zunächst voll pfändbar.
Sie müssen einen Antrag bei Gericht stellen, dass Ihnen das ALG I bis zur Höhe des füheren mtl. Nettoeinkommen aufgefüllt wird. I.d.R. ist dies für ein Jahr möglich. Fnden Sie gleich wieder einen Job, ist die Abfindung komplett weg. Dem Antrag beim Gericht sollte ein Gespräch mit dem IV/TH vorhergehen, das ist nämlich meist der schnellere Weg.
Und wieso sagte er mir, wenn die Abfindung einen Monat später gezahlt worden wäre (also nach Abschluss des Verfahrens), hätte ich die Abfindung auf mein Konto bekommen???
Diese Aussage beruht aus meiner Sicht auf die Unissenheit des IVs. Es gibt Meinungen (und Ihr IV gehört wohl dazu), dass eine Abfindungszahlung in der WVP komplett unpfändbar ist. Dies sehe ich anders.
MfG
ThoFa