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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 02:40:23 *
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Autor Thema: Abfindung...wieviel könnte ich evtl. freiboxen ??  (Gelesen 1492 mal)
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rookie


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« am: 04. August 2009, 14:33:35 »

Ich bekomme leider in nächster Zeit betriebsbedingt meine Kündigung. Meine Abfindung würde sich gem. Sozialplan auf ca. 25.000 - 30.000 Euro netto belaufen ......

Wieviel davon könnte ich gem. 850 i versuchen bei Insogericht  von der Pfändung / Abtretung freistellen zu lassen bzw. wie wird das berechnet ???

Will ja nicht unbedingt alles dem TH in den Rachen schmeissen...is ja klar  smoke

Einen neuen Job habe ich (noch) nicht in Aussicht und möchte einen Teil der Abfindung monatlich zum ALG I dazuschiessen 

Gibts es auch irgendwo Musteranträge für das Gericht ?

Ha schon mal gegoogelt aber nix brauchbares gefunden
« Letzte Änderung: 04. August 2009, 16:38:12 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 04. August 2009, 19:22:33 »

D e n k b ar wäre die Einschränkung der Pfändbarkeit der Abfindung.
Beim zuständigen Insolvenzgericht könnte beantragt werden, die Pfändbarkeit Abfindung gem. § 850 i ZPO einzuschränken, dann verbleibt wohlmöglich ein Teil der Abfindung beim Schuldner (Differenz aus Netto vorher/nachher x gewissen Zeitraum, bspw. 6 oder 12 Monate).
§ 850i ZPO - Pfändungsschutz bei sonstigen Vergütungen
(1) Ist eine nicht wiederkehrend zahlbare Vergütung für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste gepfändet, so hat das Gericht dem Schuldner auf Antrag so viel zu belassen, als er während eines angemessenen Zeitraums für seinen notwendigen Unterhalt und den seines Ehegatten, eines früheren Ehegatten, seines Lebenspartners, eines früheren Lebenspartners, seiner unterhaltsberechtigten Verwandten oder eines Elternteils nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs bedarf. Bei der Entscheidung sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners, insbesondere seine sonstigen Verdienstmöglichkeiten, frei zu würdigen. Dem Schuldner ist nicht mehr zu belassen, als ihm nach freier Schätzung des Gerichts verbleiben würde, wenn sein Arbeitseinkommen aus laufendem Arbeits- oder Dienstlohn bestände.

Einen Mustertext?
Hmm.
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« Antworten #2 am: 05. August 2009, 14:39:06 »

Hi paps,

danke für die PM.

ich weiss halt nicht nicht wieviel ich da reinschreiben soll was die Sunmme betrifft die ich beantrage...
« Letzte Änderung: 05. August 2009, 14:42:29 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #3 am: 05. August 2009, 19:43:00 »

mögliches ALG + Differenz zum jetzigen Netto vor Pfändung.
Das ganze mal 12.
 wink
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« Antworten #4 am: 06. August 2009, 14:25:08 »

Also bei meinen Netto würde ich um die 30% von der Abfndung bekommen wenn ich nach Deiner Rechnung gehe und ich das tatsächlich durchboxen kann.....mein TH wird kotzen....  smoke

.....sobald mein AG dem TH das Fett überwiesen hat geht der Antrag gleich raus ans Gericht......
« Letzte Änderung: 06. August 2009, 15:03:39 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 06. August 2009, 14:25:08 »



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« Antworten #5 am: 06. August 2009, 21:25:25 »

Ich würde den Antrag vorher stellen, wenn die Sache feststeht.
Ev. ginge sogar ein Antrag (Eilvermerk/Telefonat vorab) als mögliche Abfindung, um die Ansicht des Inso-Gerichtes zu sehen.
Manche  erkennen nämlich auch nur 6 Monate an.

Aus meiner Sicht ist ein Eilantrag sofort zu stellen, wenn ich den Zeitpunkt und die ungefähre Höhe kenne.
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« Antworten #6 am: 10. August 2009, 14:50:28 »

Ich weiss noch nicht wieviel das genau sein wird auf den Punkt...die zackern noch rum mit dem BR.

Sobald ich weiss was genau gezahlt wirds stelle ich den Antrag.

6 MOnate sind auch ok...Hauptsache ich habe wenigstens etwas.....
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