1. Er hat aus meinen laufenden Arbeitslosengeld-Bescheid Daten für sich notiert ... Jetzt habe ich Angst, dass meinem Arbeitslosengeld-2 gepfändet oder sonstige Probleme gemacht werden können.
Ich wollte fragen, könnten sie das Arbeitslosengeld 2 pfänden oder sich beim Arbeitsamt (ARGE) melden und mir Probleme machen?
Das ALG-2 kann nicht gepfändet werden. Theoretisch können Gläubiger sich bei der ARGE melden. Es macht allerdings keinen Sinn, weil sie nichts erreichen werden.
2. Dann hat der Gerichtsvollzieher die Daten von meiner Kaution, vom Kautionskonto, aufgeschrieben. Können Sie die Kaution pfänden? (Kaution ist 250 Euro)
Im Prinzip ist eine Kaution pfändbar. Ausgezahlt würde sie aber erst nach dem Auszug, wenn der Vermieter nichts einbehält.
3. Er hat auch die Daten meines Mietvertrags aufgeschrieben, glaube ich(bin beim Mietvertrag nicht ganz sicher, ich glaube, dass er diese Daten auch aufgeschrieben hat).
Könnten sie die zahlende laufende Miete pfänden? Die Miete wird von ARGE direkt an Vermieter überwiesen.
Nein.
4. können sich die Gläubiger direkt an ARGE wenden und Probleme machen?
Sie Antwort zu 1.
5. Die Mietkaution wurde vom Jobcenter (ARGE) gezahlt.
Wenn man eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, kann diese Kaution auch gepfändet werden?
Wenn die Kaution der ARGE gehört, kann sie nicht gepfändet werden. Ansonsten siehe Antwort zu 2. Mit der EV hat die Pfändbarkeit nichts zu tun. Etwas wird nicht durch eine EV pfändbar, der Gläubiger erfährt durch die EV nur, ob Pfändbares vorhanden ist.
Die Kaution habe ich beim Einzug nicht selber gezahlt, ich konnte es nicht.
Ich habe gelesen, wenn die MK vom Jobcenter (ARGE) gezahlt worden ist, kann sie auch beim Um- und -Auszug nicht gepfändet werden, es gibt ja so eine Art Abtretungserklärung.
Ist es auch in diesem Fall so, dass sie gepfändet werden kann (beim Umzug und Auszug)?
Siehe Antworten zu 2 und 5.
Ich bitte Dringend um Hilfe, Dringend aber höflich und freundlich, ich habe große Angst.
Verständlich, aber unnötig.
FG Achdujeh