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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 02:46:21 *
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Autor Thema: Abgabe Eidesstattliche Versicherung und Alg2 (ANGST!)  (Gelesen 864 mal)
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Tim_Kunze
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« am: 10. September 2011, 10:47:00 »

Hallo:
Ich bin neu hier. Das Forum wurde mir empfohlen.
Ich bin Arbeitslosengeld-2-Empfänger (Hartz 4), habe NUR dieses Einkommen, sonst bin ich mittellos.

gestern musste ich eine eidesstattliche Versicherung beim Gerichtsvollzieher abgeben.

1. Er hat aus meinen laufenden Arbeitslosengeld-Bescheid Daten für sich notiert, ich weiss nicht, welche Daten er aufgeschrieben hat. Jetzt habe ich Angst, dass meinem Arbeitslosengeld-2 gepfändet oder sonstige Probleme gemacht werden können.
Ich wollte fragen, könnten sie das Arbeitslosengeld 2 pfänden oder sich beim Arbeitsamt (ARGE) melden und mir Probleme machen?

2. Dann hat der Gerichtsvollzieher die Daten von meiner Kaution, vom Kautionskonto, aufgeschrieben. Können Sie die Kaution pfänden? (Kaution ist 250 Euro)

3. Er hat auch die Daten meines Mietvertrags aufgeschrieben, glaube ich(bin beim Mietvertrag nicht ganz sicher, ich glaube, dass er diese Daten auch aufgeschrieben hat).
Könnten sie die zahlende laufende Miete pfänden? Die Miete wird von ARGE direkt an Vermieter überwiesen.

4. können sich die Gläubiger direkt an ARGE wenden und Probleme machen?

5. Die Mietkaution wurde vom Jobcenter (ARGE) gezahlt.
Wenn man eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, kann diese Kaution auch gepfändet werden?

Die Kaution habe ich beim Einzug nicht selber gezahlt, ich konnte es nicht.
Ich habe gelesen, wenn die MK vom Jobcenter (ARGE) gezahlt worden ist, kann sie auch beim Um- und -Auszug nicht gepfändet werden, es gibt ja so eine Art Abtretungserklärung.
Ich bin mir nicht sicher, gar nicht!, deswegen musste ich fragen.

Ist es auch in diesem Fall so, dass sie gepfändet werden kann (beim Umzug und Auszug)?

Ich bitte Dringend um Hilfe, Dringend aber höflich und freundlich, ich habe große Angst.

Auch die Nummer meines Sozialversicherungsausweises hat er aufgeschrieben (Rente bekomme ich NICHT, NUR HARTZ 4 habe ich, mehr nicht).

Danke im Voraus



Tim
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« Antworten #1 am: 10. September 2011, 12:02:55 »

Ich habe die Sachen mit Nummer (1,2,3...) belegt, damit das Antworten einfach ist.
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Achdujeh


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« Antworten #2 am: 10. September 2011, 12:34:22 »

1. Er hat aus meinen laufenden Arbeitslosengeld-Bescheid Daten für sich notiert ... Jetzt habe ich Angst, dass meinem Arbeitslosengeld-2 gepfändet oder sonstige Probleme gemacht werden können.
Ich wollte fragen, könnten sie das Arbeitslosengeld 2 pfänden oder sich beim Arbeitsamt (ARGE) melden und mir Probleme machen?
Das ALG-2 kann nicht gepfändet werden. Theoretisch können Gläubiger sich bei der ARGE melden. Es macht allerdings keinen Sinn, weil sie nichts erreichen werden.

2. Dann hat der Gerichtsvollzieher die Daten von meiner Kaution, vom Kautionskonto, aufgeschrieben. Können Sie die Kaution pfänden? (Kaution ist 250 Euro)
Im Prinzip ist eine Kaution pfändbar. Ausgezahlt würde sie aber erst nach dem Auszug, wenn der Vermieter nichts einbehält.

3. Er hat auch die Daten meines Mietvertrags aufgeschrieben, glaube ich(bin beim Mietvertrag nicht ganz sicher, ich glaube, dass er diese Daten auch aufgeschrieben hat).
Könnten sie die zahlende laufende Miete pfänden? Die Miete wird von ARGE direkt an Vermieter überwiesen.
Nein.

4. können sich die Gläubiger direkt an ARGE wenden und Probleme machen?
Sie Antwort zu 1.

5. Die Mietkaution wurde vom Jobcenter (ARGE) gezahlt.
Wenn man eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, kann diese Kaution auch gepfändet werden?
Wenn die Kaution der ARGE gehört, kann sie nicht gepfändet werden. Ansonsten siehe Antwort zu 2. Mit der EV hat die Pfändbarkeit nichts zu tun. Etwas wird nicht durch eine EV pfändbar, der Gläubiger erfährt durch die EV nur, ob Pfändbares vorhanden ist.

Die Kaution habe ich beim Einzug nicht selber gezahlt, ich konnte es nicht.
Ich habe gelesen, wenn die MK vom Jobcenter (ARGE) gezahlt worden ist, kann sie auch beim Um- und -Auszug nicht gepfändet werden, es gibt ja so eine Art Abtretungserklärung.

Ist es auch in diesem Fall so, dass sie gepfändet werden kann (beim Umzug und Auszug)?
Siehe Antworten zu 2 und 5.

Ich bitte Dringend um Hilfe, Dringend aber höflich und freundlich, ich habe große Angst.
Verständlich, aber unnötig.

FG Achdujeh
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Tim_Kunze
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« Antworten #3 am: 10. September 2011, 12:40:11 »

Hallo Achdujeh:

Danke Schön für Antwort und die Zeit !

Gruss
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