Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 02:46
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 02:46:39 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Abgabe der Steuererklärung - zwangsgeld  (Gelesen 1025 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
sash
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 20. Juni 2011, 21:29:46 »

Hallo Zusammen ...

Ich befinde mich nun seit gut 1 1/2 jahren in der Wohlverhaltensperide welche bis dato problemlos verlief --- Nun  habe ich ein Zwangsgeld von Finanzamt erhalten da ich die Steuererklärung 2009 nicht abgegeben habe. ... Die Jahre 2007 sowie 2008wurden vom Finanzamt ohne Problme geschätz.

Hat jemand damit Erfahrungen gesammelt und was bezweckt das Finanzamt damit ... es muss doch einen Amt wie diesem bewusst sein das ich zur Zeit am Existenzminimum lebe und mit keinen Steuerberater leisten kann der mir die Steuererklärung macht ... zumal ja die Jahre zuvor auch geschätzt wurden ... Muß ich das ganze an der Insolvenzverwalter weiterleiten oder handelt das Finanzamt rechtens ??? bin im Moment etwas ratlos wie ich weiter verfahren soll ... Lohnt sich ein Einspuch gegen den Bescheid ???? Bin für jede Hilfe dankbar ... Gruss Sash
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 20. Juni 2011, 22:51:40 »

Wanngenau war die Aufhebung des Verfahrens?
Möglicher Weise hätte der IV die Erklärung noch abgeben müssen.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Maurice Garin
weiß was
*****

Karma: 1
Offline Offline

Beiträge: 305

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 38


« Antworten #2 am: 20. Juni 2011, 23:20:55 »

Wanngenau war die Aufhebung des Verfahrens?
Möglicher Weise hätte der IV die Erklärung noch abgeben müssen.

Selbst wenn: Wenn er es nicht getan hat, dann muß er jetzt auch nicht mehr. Hilft nix.

@ sash: Sind Sie Arbeitnehmer oder Selbständiger? Das Problem mit dem Zwangsgeld ist, dass das FA das vollstreckt, wenn man keine Erklärung abgibt. Irgendwas müßen Sie also unternehmen. Und wie waren denn die Schätzungen für die Vorjahre? Zu hoch oder zu niedrig?
Gespeichert
sash
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #3 am: 21. Juni 2011, 22:25:11 »

Hallo ... Im Moment bin ich arbeitnehmer ... das Gewerbe wurde 2009 abgemeldet ... über die schätzungen wurde ich nicht informiert ... Das ging direkt an den Verwalter denke ich ... Ich ahbe lange nix von Finazamt gehört ... kann der Verwalter in dem fall nichts machen ??? Oder was ist der richtige weg ... ?
Gespeichert
Insoman
Moderator
*****

Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 564

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 120



« Antworten #4 am: 30. Juni 2011, 15:50:31 »

...Das laufende Insovenzverfahren entbindet Sie nicht von der Verfplichtung der Abgabe von St-Erklärungen...
im Gegenteil.
In anderen Fällen hat das Insolvenzgericht geprüft, ob eine Versagung der RSB in Frage kommt, weil davon ausgegangen wurde, dass der Schuldner selbst verschuldet in Not geraten ist (Verletzung der Buchführungspflichten!)

Soweit es sich um Erklärungen für die in 2009 beendete Geschäftstätigkeit handelt (Ust/EÜR), können Sie genauso gut geschätze Werte abgeben, wie das FA das auch schon getan hat..Nenneswerte Einkünfte dürften Sie also in 2009 auch nicht erzielt aheben, oder?

Wahrscheinlich gingen die Umsätze in 2009 ohnehin schon gegen 0, oder?
Sollte eine höhere Steuerlast daraus hervorgehen...die RSB heilt (fast) alles!

Es gibt Freeware für die Buchhaltung im internet, einfach mal checken.
Erklärungen unter www.elster.de
Gespeichert

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 30. Juni 2011, 15:50:31 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Insoman
Moderator
*****

Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 564

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 120



« Antworten #5 am: 30. Juni 2011, 15:52:25 »

...wenn Zwangsgelder nicht beigetrieben werden können, droht Erzwingungshaft..
..wenn die zugrunde liegenden Erklärungen allerdings abgegeben werden, wird das Zwangsgeld aufgehoben.
Also: handeln!
Gespeichert

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2922 Sekunden, mit 31 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz