...Das laufende Insovenzverfahren entbindet Sie nicht von der Verfplichtung der Abgabe von St-Erklärungen...
im Gegenteil.
In anderen Fällen hat das Insolvenzgericht geprüft, ob eine Versagung der RSB in Frage kommt, weil davon ausgegangen wurde, dass der Schuldner selbst verschuldet in Not geraten ist (Verletzung der Buchführungspflichten!)
Soweit es sich um Erklärungen für die in 2009 beendete Geschäftstätigkeit handelt (Ust/EÜR), können Sie genauso gut geschätze Werte abgeben, wie das FA das auch schon getan hat..Nenneswerte Einkünfte dürften Sie also in 2009 auch nicht erzielt aheben, oder?
Wahrscheinlich gingen die Umsätze in 2009 ohnehin schon gegen 0, oder?
Sollte eine höhere Steuerlast daraus hervorgehen...die RSB heilt (fast) alles!
Es gibt Freeware für die Buchhaltung im internet, einfach mal checken.
Erklärungen unter
www.elster.de