Wer kann mir helfen?
Ich war angestellte Fremd-Geschäftsführerin einer GmbH (keine Anteile an der Firma). Mitte Juli haben wir Insolvenzantrag stellen müssen, Anfang August wurde das vorläufige Verfahren eröffnet, Anfang Oktober dann das Insolvenzverfahren. Bis Anfang Juli war nicht ersichtlich, dass es zur Insolvenz kommen würde, somit haben wir die Löhne für Mai und Juni ganz regulär bezahlt, die Lohnsteuer beim Finanzamt pünktlich angemeldet - diese wurde, wie in den Monaten zuvor auch, vom Finanzamt abgebucht. Es wurden also alle Zahlungen ans Finanzamt, die vor dem Insolvenzereignis fällig wurden auch gezahlt. Jetzt hat sich herausgestellt, dass der Insolvenzverwalter gegen den Einzug der Lohnsteuer Widerspruch eingelegt und die Summen einfach zurückgebucht hat. Komischerweise die Lohnsteuer für Mai sogar erst im Oktober. Meine Fragen sind jetzt:
1. Darf der Insolvenzverwalter denn auch die
Lohnsteuer zurückbuchen - ich dachte immer, die wird nur treuhänderisch einbehalten und ist somit ja nicht Kapital der Firma?
2. Wie lange rückwirkend kann er das denn tun und was ist seine rechtliche Handhabe / die Begründung?
3. Wer haftet denn jetzt für diese Summe? Ich als ehemaliger GF? Das Fianzamt schreibt mich schon zum zweiten mal an ("Als Ergebnis des Widerspruchs und des Einzugs wurden daher die Beträge aus den Lohnsteuer-Anmeldungen nicht an das Finanzamt abgeführt. Sie als einzige GF der GmbH können für die Rückstände haftbar gemacht werden."). Ich habe doch eigentlich alles korrekt ans Finanzamt abgeführt?
4. Ist es denn rechtens, dass der InsVerwalter die Lohnsteuer zurückbucht (die ja vor dem Ins-Ereignis bezahlt wurde), sich die Masse dann soweit vergrössert, dass sie gerade ausreicht um SEINE Kosten zu decken und somit das Insolvenzverfahren eröffnet? Und ich am Ende für diese Zahlungen aufkommen muss?

Maja