Hallo,
Mein, von mir getrennt lebender Ehemann ist schon beim Anwalt und beantragt Die Regelinsolvenz. Im Anschluß muss ich das ja auch tun.
Ich habe jetzt gelesen, dass das Insolvenzverfahren abgelehnt werden kann, mangels Masse. Dann würde man ins Schuldnerverzeichnis eingetragen. Natürlich hat man dann einen Schufaeintrag. Aber was bedeutet das noch? Hat man dann seine Schulden auf Lebenszeit?

Ich habe nur ein geringes Einkommen und 2 Kinder. Nun befürchte ich eine Ablehnung mangels Masse, falls ich Insolvenz anmelde.
Mangels Masse bedeutet ja, dass man die anfallenden Gerichtskosten und Sonstige nicht zahlen kann.
Die Anwältin die ich um Hilfe bitten möchte, sagte das mein zuständiges Amtsgericht keine Hilfe zu Beratungs-und Prozesskosten übernimmt!

Außer in extremen Fällen die kurz vor der Verhaftung stehen.
Jetzt las ich bei Euch, dass es bei einer Privat IV keine Ablehnung mangels Masse gibt, weil man eine Stundung der Kosten beantragen kann. Aber was ist mit den Anwaltskosten und den Kosten für den TH?
Die Antwort auf meine letzte Frage hat mir so Weitergeholfen und Mut gemacht. Ich hoffe auch diese Frage bleibt nicht ohne Antwort

Vieleicht kann ich auch helfen, mit dieser Internetseite die ich heute gefunden habe :
InsO-nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Ist wahrscheinlich nur was für Neulinge auf diesem Gebiet, so wie ich auch einer bin!
Schon mal Danke für eine Antwort!!
