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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 03:18:17 *
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Autor Thema: Abschlussrechnung beid er Insolvenz???  (Gelesen 347 mal)
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Jaione
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« am: 16. Oktober 2008, 21:49:54 »

Hallo,

meine beste Freundin ist seit März aus der Insolvenz und bekam auch vor kurzem die Restschuldbefreiung erteilt. Sie bekam heute per Post die erfreuliche Nachricht ca 2000uro an das gericht zu zahlen wegen Auwände  und Bearbeitungsgebühren etc ebend.

Wird sowas auch bei mir am Ende der Insolvenz eintreten wenn ich eigendlich jeden Monat meinen Teil zu genüge Abtrete?. :shock:vermutlich.also ist wohl sparen vorher schon angesagt,weil ich mache ja ne insolvenz um bei ende schuldenfrei zu sein.

alles total crazy hier in deutschland uneinsichtig
 
Lieben Gruß Jaione
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Lolly
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« Antworten #1 am: 16. Oktober 2008, 22:36:11 »

Hallo Jaione.

Das waren die ersten Worte meines IV.... cool"wenn Sie nichts zu zahlen haben, zahlen Sie wenigstens ein paar Euro mtl. auf das Th- Konto".
Hintergrund ist der, den Sie eben geschildert haben. Die Verfahrenskosten inkl. IV werden Ihnen bis zum Ende des IV gestundet. Aus der bis dahin "angesparten" Masse, also von dem Geld, was Sie eingezahlt haben, werden die Verfahrenskosten getilgt. Erst danach werden die Gläubiger anteilsmäßig berücksichtigt. 
Also lieber jeden Monat ein Bisschen bezahlen, auch wenn man im Moment nichts zahlen muss...über 6 Jahre bringt das was.
Und am Ende der RSB....ist Ende. juchu

LG Lolly
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Jaione
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« Antworten #2 am: 17. Oktober 2008, 13:37:07 »

Wow.. thumbup

vielen Dank für die ausführliche Antwort.Also entdefekt ist sie es dann selber schuld sozusagen. Gut zu wissen, da ich ja jeden Monat bis zu 800 zahle. das heisst so etwas kommt bei mir am ende also nicht? ich meine so eine hohe rechnung wie bei ihr?so verstehe ich das.

lieben gruß Jaione
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 17. Oktober 2008, 20:12:07 »

das heisst so etwas kommt bei mir am ende also nicht?

- so etwas kommt NICHT,
denn die gestundeten und bis zur Erteilung der RSB noch nicht bereinigten Verfahrenskosten sind eben NICHT am Ende  der WVP auf einen Schlag fällig und zu entrichten. Die RSB wird auch dann erteilt, wenn die gestundeten Verfahrenskosten noch nicht bereinigt sind.

Wenn Treuhänder meinen, Schuldner, die mangels pfändbaren Bezügen nichts abzuführen haben, aufzuerlegen, monatlich etwas "freiwillig" zu entrichten und das damit untermauern, dass sonst am Ende die große Rechnung kommt und die RSB wohlmöglich nicht erteilt wird, ist das mehr als bedenklich und sachlich falsch.

Vielleicht sollte sich die Freundin von Jaione den „Zahlungsbefehl“ für die Verfahrenskosten noch mal genau ansehen. Es erscheint nicht logisch, dass ein Insolvenzverfahren bis zum Schlusstermin / Ankündigung der RSB läuft, wenn nicht entweder die Verfahrenskosten gestundet oder eben Masse geniert wurde.

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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 17. Oktober 2008, 20:12:07 »


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Feuerwald
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« Antworten #4 am: 17. Oktober 2008, 20:15:15 »

 § 4b InsO - Rückzahlung und Anpassung der gestundeten Beträge

(1) Ist der Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung nicht in der Lage, den gestundeten Betrag aus seinem Einkommen und seinem Vermögen zu zahlen, so kann das Gericht die Stundung verlängern und die zu zahlenden Monatsraten festsetzen. § 115 Abs. 1 und 2 sowie § 120 Abs. 2 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.
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Jaione
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« Antworten #5 am: 19. Oktober 2008, 16:00:39 »

 :wink:Danke.

Immer wieder hilfreich hier vorbei zu schauen.

Lieben Gruß Jaione
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