Ich vermute, dass Ihre Tochter nur Unterhalt von Ihnen bekommt. Bei einem Einkommen von 625 € dürfte der Tochter allerdings kein voller Unterhalt mehr zustehen, daher will der Treuhänder eine Aberkennung als Unterhaltsberechtigte. Das ist auch richtig so, denn Ihre Unterhaltspflicht selbst gegenüber der Tochter ist neu zu berechnen. Einen Hinweis dazu gibt dieser Link
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/unterhalt-ausbildung-minderjaehriges-kind_1048.php.
Da die Tochter eigenes Einkommen hat, dass nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausreichend ist, kommt eine Entscheidung nach § 850 c Abs. 4 ZPO in Frage.
Für Sie heißt das, dass zukünftig mehr gepfändet wird, je nach dem, wie viele Unterhaltsberechtigte noch da sind.