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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 03:07:32 *
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Autor Thema: Abtretung auch nach 6 Jahren?  (Gelesen 1373 mal)
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Edgar5
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« am: 29. April 2008, 11:53:22 »

Hallo,

mein Insolvenzverfahren wurde im Dezember 2001 eröffnet. Es wurde jedoch noch nicht beendet. Was passiert nach 6 Jahren hat der Insolvenzverwalter noch Anspruch auf die Zahlung von Einkommen über der Pfändungsgrenze obwohl die 6 Jahre bereits rum sind und auch das Amtsgericht mitgeteilt hat das die Abtretung nun unwirksam sei. ???

 rougi
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« Antworten #1 am: 29. April 2008, 12:56:33 »

Nein, hat er nicht.
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pd
Edgar5
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« Antworten #2 am: 29. April 2008, 16:29:33 »

Sicher?

also mein IV läuft noch, auch wenn es bereits über 6 Jahre läuft, Also hat die WHV ja noch gar nicht begonnen, auch wenn die Laufzeit ja angerechnet wird? Wer weiß denn wie das genau ist.

Kann der Verwalter nur noch Beiträge erfassen, da ja noch das IV läuft oder kann er es nicht, da ja die 6 Jahre seit Dezember rum sind?

Also wer weiß das????

 gruebel gruebel
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paps
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« Antworten #3 am: 29. April 2008, 18:43:19 »

wichtig wäre zu wissen, wann das verfahren nun wirklich beantragt und  eröffnet wurde und was im Eröffnungsbeschluß steht.

Der 01.12.2001 ist der Stichtag zur Altregelung (7Jahre Abtretung, WVP beginnt nac Ende des Verfahrens).

Sie sollten diesbezüglich nochmal nachschauen, auch das Gericht kann sich irren, wenn jetzt die Mitteilung zum Ende der Abtretungsphase kam.

Sie sollten bezüglich des Verfahrens offiziell(schriftlich) beim Gericht anfragen, wann nun mit einem Ende zu rechnen sei, da ja bereits das Auslaufen der Abtretung bestätigt wurde.

Die Bestätigung über das Ende der Abtretungsphase würde ich meinem AG vorlegen.
Wenn Sie selbst überweisen, dann würde ich erst mal nichts überweisen, aber sicherheitshalber (Altfälle) die Beträge beiseite legen.

« Letzte Änderung: 29. April 2008, 18:45:13 von paps » Gespeichert

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« Antworten #4 am: 29. April 2008, 19:59:03 »

Also das Verfahren wurde am 21.12.01 eröffnet und es ist auch nicht strittig das es sich um eine Abtretung von 6 Jahren handelt. Seht auch so im Eröffnungsbeschluß.

Bei Gericht hatte ich schon nachgefragt bzgl. des Ende des Verfahrens. Das hat mir ja dann auch mitgeteilt,  das die Abtretung seit dem 21.12.07 unwirksam sei.  Über das Ende des Verfahrens sollte ich mich an den Insolvenzverwalter wenden. Das habe ich auch gemacht und auch dieser hat mir zunächst bestätigt und auch meinem AG mitgeteilt das er nichts mehr bekommen würde da die 6 Jahre nun vorbei sind. Die bereits erhaltenen Abtretungs beträge für Monate 01 + 02 2008 hat er auch an mich zurück gezahlt.  Ein Ende des Verfahrens erwartet er für 2008 / 2009.  Jetzt kam aber ein Anruf eines Mitarbeiters das ihm ein Fehler unterlaufen sei und er die bereits gezahlten Beträge zurück möchte.

Deshalb nun meine Frag hat er nach 6 Jahren überhaupt einen Anspruch darauf???
Habe bislang noch nichts darüber gefunden wie es sich verhält wenn das IV noch nicht beendet ist aber die 6 Jahren schon rum sind ????

 gruebel gruebel gruebel gruebel
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« Antworten #4 am: 29. April 2008, 19:59:03 »



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« Antworten #5 am: 29. April 2008, 20:01:27 »

Ach ja Danke für die Antworten

Edgar5
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Feuerwald
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« Antworten #6 am: 29. April 2008, 20:25:22 »

"Deshalb nun meine Frag hat er nach 6 Jahren überhaupt einen Anspruch darauf??? "
 

Hm hm hm

Genau dieses Szenario musste ja mal aufkommen. Die Frage ist, wie kann sich ein Verfahren derart lange ziehen. Sind irgendwelche Gründe bekannt ?

Klar, die Laufzeit der Abtretung endet 6 Jahre nach Eröffnung, nur
der Insolvenzbeschlag endet erst mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Im Grunde braucht es die Abtretung im Insolvenzverfahren gar nicht, um den pfändbares zur Masse zu ziehen (§ 35 InsO).

Die gute Frage ist nun, ob die Erteilung der Restschuldbefreiung noch vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens erteilt wird (bzw. werden kann), da diese ja noch gar nicht angekündigt wurde (erfolgt i.d.R. ja im Schlusstermin, in dem auch Versagungsanträge nach § 290 InsO gestellt werden können).  Wohl eher nicht?

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paps
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« Antworten #7 am: 30. April 2008, 19:10:36 »

Vielleicht hilft es, wenn man eine offizielle Anfrage an den Gerichtspräsidenten stellt und /oder  den Bezirksrevisor(oder wie auch immer der bei ihnen heißt) stellt.
Zumindest hier sind die Revisoren immer schnell, mit der "Anzweiflung" der Kostenstundung.
Warum nicht auch mal im Interesse des Schuldners?
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« Antworten #8 am: 01. Mai 2008, 01:24:37 »

Hallo,

dazu morgen mehr, denn dies ist eine hoch interessante Frage.

MfG

ThoFa
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Edgar5
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« Antworten #9 am: 01. Mai 2008, 20:24:05 »

Tja Gründe für die lange Laufzeit des Verfahrens sind nicht bekannt. Ich Denke einfach der IV hat einfach die Zeit vergessen.

Kann man eigentlich eine Antwort von dem IV über die Tätigkeiten im letzten Jahr verlangen? Hat man darauf einen Anspruch? Wäre doch Interessant ob der IV im Jahr 2007 neben meiner Abtretungszahlung sonst noch Einnahmen erzielt hat. Wäre doch ein Indiz dafür ob er nur die Zeit vergessen hat. Oder kann man sich das vom Gericht erklären lassen?

Was meint Ihr?

Tschau Edgar5
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Edgar5
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« Antworten #10 am: 01. Mai 2008, 21:42:49 »

Ach ja was mich auch noch interessieren würde

kann der IV die Zahlungen die er Ende Februar an mich gezahlt hat nun wider zurück fordern auch wenn ich das Geld ja gar nicht mehr habe.

Es ist doch seine Schuld wenn er im Februar meint ich müßte nichts mehr an Ihn zahlen und mir die Zahlungen für Januar und Februar überweißt.  Ende April sieht er das plötzlich anderst???

 uneinsichtig uneinsichtig                 gruebel gruebel
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paps
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« Antworten #11 am: 01. Mai 2008, 23:25:24 »

Zu ihrem Leidwesen sind wir nun bei einem Thema, dass die InsO so nicht vorgesehen hat.

Ich würden jetzt nach BGB auf Verbrauch für Lebensmittel und Bekleidung setzen.
Sie haben im "guten Glauben" auf die Richtigkeit der Mitteilung gehandelt und endlich mal was für ihre Familie / sich selber  getan.

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