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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 03:08:09 *
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Autor Thema: Abtretung der Steuererstattung - Probleme in der Inso?  (Gelesen 3246 mal)
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oldsusy
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« am: 10. Juli 2008, 19:21:47 »

Hallo,

da uns ein naher Verwandter in den letzten Jahren immer wieder finanziell unter die Arme gegriffen hat, haben wir Anfang dieses Jahres unsere Ansprüche gegenüber dem Finanzamt an diese Person abgetreten.
In naher Zukunft wird es zur Auszahlung kommen.

Haben wir, da wir die Ansprüche abgetreten haben, mit Konsequenzen vom IV zu rechnen? Der Antrag auf Eröffnung des Inso-Verfahrens wird in ca. 1 Monat gestellt.
Inwieweit wird die Pfändung eines Gläubigers ( Steuerrückerstattung ), die mittlerweile vorliegt, berücksichtigt?

Für hilfreiche Infos bin ich, wie immer, sehr dankbar!

Liebe Grüße,
oldsusy
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 11. Juli 2008, 13:12:18 »

Hallo,

wurde die Abtretung auf dem Formular des FA gemacht und denen offen gelegt ?

MfG

ThoFa
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oldsusy
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« Antworten #2 am: 11. Juli 2008, 13:16:00 »

Hallo ThoFa,

ja, wir haben das entsprechende Formular des Finanzamtes benutzt und es persönlich abgegeben.
Eben kamen die Unterlagen vom FA zurück.....es ist fertig bearbeitet!

LG
oldsusy
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 11. Juli 2008, 13:22:45 »

Hallo,

Sie selber haben nichts zu befürchten.

Unter Umständen könnte aber ein IV versuchen diesen Vorgang anzufechten, darüber sollten Sie sich jetzt aber keine Gedanken machen. Ggf. sollte der Begünstigte das Geld zunächst zurück legen.

MfG

ThoFa
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oldsusy
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« Antworten #4 am: 11. Juli 2008, 13:27:07 »

Danke,ThoFa, für die Blitzantwort !

Werde es so weitergeben!

Ihnen ( und allen Anderen ) ein schönes Wochenende!

oldsusy
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 11. Juli 2008, 13:27:07 »



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oldsusy
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« Antworten #5 am: 05. August 2008, 17:17:22 »

Hallo,

die Steuererklärung ist beim FA abschließend bearbeitet und liegt jetzt, da eine Abtretung vorliegt, in der Fachabteilung zur Prüfung.
Laut FA wird der Betrag an den Begünstigten ausgezahlt!

In einer vorherigen Antwort wurde angeregt, dass der Begünstigte die Steuererstattung vielleicht vorerst beiseite legen sollte, da es möglich wäre, dass der IV versucht, sich den Beitrag unter den Nagel zu reißen......also zum Inso-Topf!

Alles soweit, so gut. Was aber ist, wenn der Betrag aus der Erstattung vom Begünstigten schon verplant bzw. schon verbraucht worden ist ( z.B. durch ein Kurzzeitdarlehen eines Angehörigen )? Muß der Begünstigte dem IV dann vielleicht offenlegen oder beweisen, dass dem wirklich so ist? Hintergrund ist der, dass der Begünstigte schon bei dem Gedanken, dass unangenehme Post kommen könnte, schlaflose Nächte bekommt!
Es ist mir aber wichtig, dass das Geld auch dem Begünstigten ohne Einschränkungen zusteht und nicht irgendeinem Gläubiger, der eh schon alles weggepfändet hat. ( auf der Erstattung liegt ja auch eine Pfändung )

Zur Info: das Inso-Verfahren ist noch nicht eröffnet, wird aber in den nächsten Wochen " über die Bühne gehen ".

Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann und bedanke mich im Vorraus.

LG
Oldsusy
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