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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 02:07:27 *
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Autor Thema: Abtretung ungültig ?  (Gelesen 937 mal)
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« am: 21. September 2004, 13:53:00 »

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Hallo,

mir wurde im Scheidungsverfahren aufgrund außergerichtlicher Einigung eine Summe von 20.000 EUR zugesprochen, die mein EX-Partner in Raten zu 400 EUR monatlich tilgt.

Die Summe aus diesem Vergleich habe ich an meine Eltern abgetreten, die mir vor rund 10 Jahren ein Darlehen in dieser Höhe gewährten.

Das Amtsgericht hat nun die Prozesskostenhilfe abgeändert und fordert rund 10.000 EUR sofort. Damit werde ich zahlungsunfähig. Da weitere Schulden bestehen, bin ich nun gezwungen die Privatinsolvenz zu beantragen.

Meine Frage daher: ist die Abtretungserklärung der Vergleichhssumme aus der Scheidung an meine Eltern rechtskräftig oder darf das Gericht dies für ungültig erklären und die Rückzahlung der PKH aus diesem Vermögen fordern

Vielen Dank für jedes Posting dazu !

huh:
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ThoFa
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WWW
« Antworten #1 am: 24. September 2004, 19:34:00 »

Hallo,

sorry aber dazu kann man nichts sagen. Es kommt sehr auf den Text der Abtretung sowie des Darlehnsvertrages an. Dazu etwas konkretes sagen wäre unverantwortlich.

Grundsätzlich gilt , dass eine Abtretung 2 Jahre nach Eröffnung der Insolvenz weiter ihre Gültigkeit behält.

MfG

ThoFa
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