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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 03:09:50 *
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Autor Thema: Abtretung widerrufen? Hilfe  (Gelesen 501 mal)
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Jo-bernd
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« am: 08. November 2011, 19:23:26 »

Einen wunderschönen guten Abend meine Wohlverhaltensperiode endet zum 02.12.2011. Und dann wird mir hoffentlich die rsb erteilt. Nun eine Frage vor eröffnet der Insolvenz habe ich mein Einkommen an das Jugendamt aufgrund rückständigen kindesunterhaltes fûr meine Tochter abgetreten. Sprich diese durften innerhalb der ersten 2 Jahre des Verfahrens meinem Arbeitgeber die Abtretung offen legen und haben den pfändbaren Betrag erhalten. Nun hat dieser gläubiger noch Forderungen von ca 5350 Euro gegen mich. Nach Erteilung der rsb darf er nicht mehr vollstrecken. Klar! Aber darf er meinem Arbeitgeber die Abtretung vor Insolvenz statt gefunden hat offen legen? Weil ich möchte mit dem Thema abschliessen.

Kann bzw ist es möglich die Abtretung zu widerrufen beim gläubiger? Weil diese hat ja auf freiwilliger Basis statt gefunden???

Vielen dank !
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Der_Alte
weiß was
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« Antworten #1 am: 08. November 2011, 22:20:42 »

Sie brauchen die Abtretung nicht zu widerrufen, denn sie ist mit dem Ablauf der zwei Jahre erloschen. Die Forderungen werden als Insolvenzforderungen mit in die RSB aufgenommen und können danach vom Gläubiger nicht mehr beigetrieben werden.
Sollte das Jugendamt es trotzdem tun wollen teilen Sie dem Arbeitgeer mit, dass RSB erteilt wurde und die Abtretung nicht mehr rechtswirksam ist. Sollte er trotzdem abführen ist der Arbeitgeber zum Schadenersatz verpflichtet.
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Es grüßt der Alte
Jo-bernd
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« Antworten #2 am: 09. November 2011, 05:54:22 »

Guten morgen. Vielen dank für die super schnelle Antwort. Da bin ich aber erleichtert. Was ist wenn das Jugendamt ( habe mich versehentlich falsch ausgedrückt) nur 1 Jahr dieser Abtretung offen gelegt hat statt 2 Jahre. Klar es bestand eine offene Forderung habe aber mit dem Jugendamt verhandelt. Hatte zuvor den kindesunterhalt meiner Tochter auf 50 Euro monatlich runter geklagt. Dann habe ich einen neuen Job gefunden und mich mit dem Jugendamt in Verbindung gebracht. Und gebeten die Abtretung dem neuen Arbeitgeber nicht anzuzeigen da ich sonst mit hoher wahrscheinlichkeit gekündigt worden wäre. ( insolvenzverwalter hat dem Arbeitgeber ebenfalls nichts von meiner Insolvenz erzählt). Statt dessen habe ich mich aussergerichtlich auf den vollen kindesunterhalt mit dem Jugendamt geeinigt ( laut meinem Anwalt ist das genau so viel wert wie ein unterhaltstitel ). Dafür haben sie auf das letzte Jahr der abtretung verzichtet.

Zählt das hier ebenfalls das die Abtretung erloschen ist? Müsste doch oder? Vielen dank!
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