Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 03:14
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 03:14:11 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Abtretungserklärung  (Gelesen 594 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
mika1
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 06. Februar 2009, 15:29:59 »

Hallo Leidensgenossen,

es besteht die Möglichkeit einen Job in gehobener Stellung zu bekommen........

meine Befürchtung ist allerdings das der Treuhänder den eventuellen Arbeitgeber anschreibt und ich somit den neuen Job dann wieder los bin.........

1.)muß er die Abtretungserklärung gegenüber dem Arbeitgebers offenlegen ?
2.)muß ich meinem eventuellen Arbeitgeber über die Abtretungserklärung mitteilen ?

hat jemand Antworten ?

Gespeichert
Bastet
Jungspund
***

Karma: 1
Offline Offline

Beiträge: 62

Danke
-von Ihnen: 2
-an Sie: 3


« Antworten #1 am: 06. Februar 2009, 15:44:19 »

Vielleicht läßt der TH mit sich reden, wenn er die Situation kennt.
Ihm ist doch auch daran gelegen, das sie arbeiten und er Geld bekommt.

Vielleicht kannst du ihm ja den pfändbaren Anteil überweisen.

Oder du spielst beim AG mit offenen Karten. Ist zwar ein Risiko das wohl überlegt
sein sollte, aber dann ist es später keine böse Überraschung.

Wir spielen beim AG meiner Frau von Anfang an mit offenen Karten, aber sie hatte
den Job schon vorher. Ist daher vielleicht was anderes. So ist es natürlich immer ein Risiko.

Schöne Grüße

Bastet
Gespeichert
mika1
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 06. Februar 2009, 19:25:32 »

Hallo Bastet,

deine Antwort ist mir zu kurz gefaßt...... und beantwortet leider nicht meine Fragen. Zur Zeit bin ich noch Selbständig, leider mit mäßigem Erfolg......

Mit der eventuellen Möglichkeit einer Festanstellung bei einem "großen" Arbeitgeber in einer verdammt guten Position stellt sich dann zumindest die Frage der gesicherten "Zukunft" nicht mehr, zudem sollten meine Gläubiger einen wesentlich besseren Anteil an Rückführung erhalten als bisher.

Hier ungefragt mit offenen Karten Spielen, ist nicht nur ein Risiko. Es gab auf diese Stelle ca 200,- Bewerber, ich gehöre zum Kreis der letzten 5. 
In diesen Positionen wird eigentlich eine selbständige Regelung seiner Finanzen erwartet, einer Offenlegung kommt einer Katastrophe gleich.......
Konzerne neigen nicht dazu ein besonders soziales offenes Ohr für seine führenden Mitarbeiter zu haben, alles was aus der Norm fällt wird gleichgesetzt mit einem Versagen, soviel dazu.

Hier allein spekulativ auf ein bestmögliches Ergebnis für die Gläubiger zu erhalten, dafür mir aber die Möglichkeit einer gesicherten Existenz zu nehmen steht in keinem Verhältnis.

Daher noch eimal: besteht für mich die Möglichkeit eine Offenlegung der Abtretung zu verhindern, wenn ich die Gelder an den TH selbst überweise. Wenn ja, welche Rechtsgrundlage ?

Wenn nein brauche ich die nächsten Gespäche nicht weiterzuführen, da der Job mit Sicherheit anderweitig vergeben wird..........

freundlichst mika1
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #3 am: 07. Februar 2009, 12:09:16 »

Rechtsgrundlage für den TH bildet §292(1) InsO,
Danach ist der TH verpflichtet, den Abtretungsgläubiger zu informieren.

Macht er das nicht, könnte er für einen möglichen Ausfall haften.

Insofern können Sie das Problem nur mit dem TH klären.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3265 Sekunden, mit 30 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz