Aber hier ist auch mein 1. Problem. 456/09 wäre Mitte 2009 anzusiedeln. Tatsächlich eröffnet wurde aber erst Mitte 2010. Dass es hier den Versuch eines gerichtlichen Vergleichs gegeben hat, ist unwarscheinlich. Woher kann also diese enorme Verzögerung kommen. 455/09 und 457/09 wurden 1 Jahr vorher eröffnet.
Maßgeblich für die Vergabe eines fortlaufenden Aktenzeichens ist der Tag an dem der Antrag eingeht. Das Aktenzeichen wird ab diesem Zeitpunkt geführt, nicht erst bei Eröffnung des Verfahrens. Wie sonst sollte das Gericht auch vorab arbeiten und seiner Amtsermittlungspflicht nachgehen ? Die Ergebnisse müssen ja schließlich unter einer Vorgangsnummer abgelegt werden.