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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 03:20:16 *
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Autor Thema: Aktien während der WVP  (Gelesen 998 mal)
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Gimli1972
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« am: 07. Mai 2008, 18:20:00 »

Hallo Zusammen,

ich habe gesehen, das einem hier mit Rat und Tat geholfen wird. Ich habe eine Frage:

"In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Stefan XXX  ist dem Schuldner durch Beschluss vom 13.12.2005 die Restschuldbefreiung angekündigt worden (§ 291 InsO). Treuhänder nach § 291 Abs. 2, § 292 InsO ist XXX."

Bis zum 10. Mai 2010 bin ich noch in der Wohlverhaltensperiode. Das zu meiner Person.

Nun zu meiner Frage:

Wenn ich mir Geld zusammen sparen würde (z.B. 1.000,- EUR), ein Online Depot eröffnen würde und dort mit Aktien handeln würde
und damit Gewinne machen würde. Ist das in der WVP möglich bzw. darf man das ?

Ab welchem Betrag bzw. wie viel muß ich an meinem IV abgeben ? (3 Unterhaltspflichtige Personen - Im Moment wird nichts gepfändet, weil ich 2 EURO unter der Pfändungsgrenze liege)

Vielen Dank für eure Hilfe.
Stefan
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paps
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« Antworten #1 am: 07. Mai 2008, 19:50:04 »

gelegentliche Gewinne aus dem online-Handel dürften unberücksihtigt bleiben.

Ein gewerbsmäßiger Handel wäre anders zu betrachten (Aufwand, Zeit, Zweiteinkommen oder Selbständigkeit)
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Gimli1972
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« Antworten #2 am: 07. Mai 2008, 19:56:00 »

Danke für die Antwort.

Es geht hier weniger um den Online-Handel, sondern ob ich Aktien kaufen und verkaufen darf.
Und wie der Gewinn aus den Verkäufen zu behandeln ist. Kann der TH den Gewinn pfänden ?

Gruß
Gimli1972
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paps
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« Antworten #3 am: 07. Mai 2008, 20:28:00 »

In der WVP nein
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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