Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 03:21
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 03:21:09 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Alg 2 pfändbar???  (Gelesen 895 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
bullirider
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 18

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 0


« am: 27. April 2010, 20:46:08 »

Hallo Forumsgemeinde,
habe heute einen netten Brief von der ARGE bekommen:
Der Insolvenzverwalter forderte uns hierin auf, den pfändbaren Teil ihres Einkommens an ihn zu überweisen.
Bis zur Klärung des Sachverhaltes wird vorsorglich ab Mai ihr befristeter Zuschlag in Höhe von 190,00 Euro monatlich einbehalten.

Gesamt mit Frau habe ich gesamt 1375,94 Euro Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB 2.
Da gibt es doch nichts zu Pfänden oder irre ich mich da?

Bitte um hilfreiche Antworten, Eilt.
Grüsse Garry
Gespeichert
Aragorn
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 6

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #1 am: 27. April 2010, 21:08:26 »

Wieviel € bekommst Du denn im ganzen?  ALG 2 ist nicht pfändbar. coffee
Gespeichert
bullirider
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 18

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 27. April 2010, 21:16:38 »

Hallo Aragon,
323,00 Euro Sicherung des Lebensunterhalts
269,96 Euro Kosten der Unterkunft
190,00 Euro befristeter Zuschlag

Gruss Garry
Gespeichert
Aragorn
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 6

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #3 am: 27. April 2010, 21:22:09 »

190,00 Euro befristeter Zuschlag


Was für ein Zuschlag ist dass denn und für wie lange wir der gezahlt?

Aber, da du nicht über 989 € im Monat kommst, gibt es bei Dir auch nix zu Pfänden.  coffee

Deshalb verstehe ich dies Aussage auch nicht, seitens der ARGE.
« Letzte Änderung: 27. April 2010, 21:24:54 von Aragorn » Gespeichert
bullirider
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 18

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 0


« Antworten #4 am: 27. April 2010, 21:28:09 »

Hallo Aragorn,
diesen befristeten Zuschlag bekommt man, wenn man von Alg1 nach Alg 2 wechselt.
Wie dieser sich zusammensetzt, weiss ich nicht so genau. Ist soviel ich weiss auf 1 Jahr begrenzt.
Gruss Garry
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 27. April 2010, 21:28:09 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Aragorn
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 6

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #5 am: 27. April 2010, 21:37:58 »

Ich gehe davon aus, dass du dich im Insolvenzverfahren befindest. D.h, es gilt für Dich die Pfändungstabelle. Nach Adam-Riese bekommst du z.Z  782,96 € Mtl.  Was Deine Frau verdient ist im IV unrelevant. Nur DEIN Einkommen zählt.

Du befindest dich somit unterhalb der Pfändungsfreigrenze i.H.v 989   €.

Ich würde an Deiner Stelle den IV von diesem Sachverhalt ,,umgehend,, informieren, damit deine 190 € weiter ausgezahlt werden.

Denk bitte daran, dass er es auch dem Amt sofort mitteilt, damit du dein dir zustehendes Geld, weiterhin ausgezahlt bekommst. thumbup


lg

Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2424 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz