
Hallo richter,
es kann sein, das bei großen Versicherungsgesellschaften die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut. Vielleicht hat der Auftraggeber des GV noch nichts von Ihrem Insolvenzantrag gehört. Haben Sie schon den Eröffnungsbeschluß erhalten? Wenn die Insolvenz noch nicht vom Gericht eröffnet wurde, kann noch gepfändet werden.
Aber keine Sorge, Spielzeug, PC usw. wird nicht gepfändet, es sei denn, diese Teile hätten einen hohen Wiederverkaufswert, was eher nicht anzunehmen ist.
Ist die Insolvenz erst einmal eröffnet, kommt der GV auch nicht mehr, denn dann darf nichts mehr gepfändet werden.
Sollten Sie noch keinen Beschluß vorliegen haben, einfach mal beim Insolvenzgericht nachfragen. In der Regel dauert das von der Antragsabgabe bis zur Eröffnung nicht lange.
Und wenn der GV kommt, sind Sie halt einfach nicht da
