Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 03:38:50 *
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Autor Thema: Allgemeine Fragen zur Pfändung kurz vor der Insolvenz  (Gelesen 1209 mal)
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richter
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« am: 20. Mai 2009, 15:09:37 »

Hallo,
hinsichtlich unserer privaten Insolvenz habe ich ein paar Fragen.

Der Antrag auf private Insolvenz liegt beim Amtsgericht vor. Jetzt bin ich vom Gerichtsvollzieher hinsichtlich einer Geldforderung einer Versicherung angeschrieben worden, dass dieser uns "besuchen" kommt. Diese Versicherung ist mit der Jahresprämie im Insolvenzantrag mit drin. Trotzdem wollen sie die Forderung wohl forcieren...wollen damit wohl einen Titel erwirken.

Nun meine Fragen bezüglich der Forderung. Wie oft kommt dieser Gerichtsvollzieher, wenn er kaum pfändbare Dinge vorfindet? Kommt der jedes Halbjahr oder vierteljährlich ?
Und darf dieser Spielsachen der Kinder pfänden? Ist alles in die Jahre gekommen,...also nix Neues
- PC + Drucker
- Playstation
- Gamecube
- alter DVD-Player und Viedorekorder

Dann noch abschliessend die Frage, warum die Verischerung - obwohl diese über die private Insolvenz benachrichtig wurde, schicken die vorab den Gerichtsvollzieher, damit sie einen Titel bekommen. Was hat das damit auf sich ?

danke erstmal
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foxtra
weiß was
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Danke
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« Antworten #1 am: 20. Mai 2009, 15:34:43 »

 Welcome

Hallo richter,

es kann sein, das bei großen Versicherungsgesellschaften die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut. Vielleicht hat der Auftraggeber des GV noch nichts von Ihrem Insolvenzantrag gehört. Haben Sie schon den Eröffnungsbeschluß erhalten? Wenn die Insolvenz noch nicht vom Gericht eröffnet wurde, kann noch gepfändet werden.

Aber keine Sorge, Spielzeug, PC usw. wird nicht gepfändet, es sei denn, diese Teile hätten einen hohen Wiederverkaufswert, was eher nicht anzunehmen ist.

Ist die Insolvenz erst einmal eröffnet, kommt der GV auch nicht mehr, denn dann darf nichts mehr gepfändet werden.

Sollten Sie noch keinen Beschluß vorliegen haben, einfach mal beim Insolvenzgericht nachfragen. In der Regel dauert das von der Antragsabgabe bis zur Eröffnung nicht lange.

Und wenn der GV kommt, sind Sie halt einfach nicht da  whistle
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communicator
Jungspund
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Danke
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« Antworten #2 am: 20. Mai 2009, 21:35:19 »

Hallo richter,

das ist ganz normal (und auch legal), dass die meisten Gläubiger, sobald sie von der bevorstehenden PI erfahren, alle Hebel in Bewegung setzen, über Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte, Lohnabtretung/Lohnpfändung beim Arbeitgeber, Kontopfändung bei der Bank usw. irgendwie versuchen noch an Geld zu kommen.

Die Mähr, die einem vom eigenen Rechtsanwalt vorgegaugelt wird, dass alle Gläubiger schön brav warten bis ein Schuldenbereinigungsplan erstellt ist, kann man gänzlich vergessen!

Am besten beim Gerichtsvollzieher eine eidesstattliche Versicherung abgeben und ihne über die bevorstehende PI informieren. Dann macht er sich in der Regel nicht die Arbeit immer wieder vorbeizukommen, sondern speist die Gläubiger mit diesen Infos ab.

Ich habe die Feststellung gemacht, dass die meisten Gerichtsvollzieher, wenn man offen mit ihnen spricht und alle Informationen bereitwillig herausgibt, keine Probleme bereiten und auch bei genaugenommen pfändbaren Gegenständen ein Auge zudrücken, da der zu erzielende Erlös im Gegensatz zum Aufwand einfach zu geringfügig ist.


viel Glück



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paps
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« Antworten #3 am: 20. Mai 2009, 23:12:32 »

Wenn der Antrag abgegeben ist und reale Pfändungsmaßnahmen drohen hilft meist ein Antrag nach vorl- Volstreckungsschutz-§21(2)3. Inso  wink
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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