Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 03:39
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 03:39:40 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Alrschulden aufgetaucht  (Gelesen 969 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
karlluziffer
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 4

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 09. August 2007, 17:46:58 »

Hallo,

ich befinde mich seit 01/06 in der WVP und nun meldet sich doch noch ein Gläubiger bei mir.  Ciie Forderung seammt aus 05)03 und da ich von diesen Gläubiger nur einmal angeschrieben wurde und auch nie wieder was gehört habe, ist mir diese Sache entfallen.  Was kann ich jetzt machen ?

karlluziffer
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 09. August 2007, 17:53:05 »

Prinzipiell gilt die RSB auch gegen Gläubiger, die nicht zur Tabelle gemeldet haben.

Sie sollten die Forderung sicherheitshalber dem TH und dem Gericht nachmelden.
Begründung bitte beifügen, warum der GL nicht mit angegeben wurde.

Die Forderung des GL können Sie unter hinweis auf das beendete Verfahren(Nummer nicht vergessen) abweisen.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3334 Sekunden, mit 30 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz