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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 03:47:48 *
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Autor Thema: Altersvorsorge statt Gehaltspfändung oder Kontopfänd?  (Gelesen 368 mal)
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bandit75
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Danke
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« am: 09. Februar 2009, 20:58:57 »

Ich habe gelesen, dass es möglich ist, wenn man eine Riester-Rente abschließt, den Pfändungsfreitrag vom Gericht entsprechend erhöhen zu lassen, was ist hiervon zu halten?

Ein Freund von mir hat Schulden, so dass immer wieder gepfändet wird, das Konto wird immer mal wieder gepfändet und auch der Arbeitslohn wird  seit einiger Zeit gepfändet, seine vorausberechnete Rente wird wie bei den meisten hinten und vorne nicht reichen, daher wäre er notwendig das er noch einen Vertrag abschließt, wenn er jedoch immer so plattgepfändet wird wäre ihm das nicht möglich und er könnte im Alter vielleicht nicht ohne staatliche Hilfe auskommen was ja auch nicht der Sinn der Sache sein kann.

Nun ist die Frage ob dies obwohl ja ein durchaus berechtigtes Interesse besteht auch im Alter zu überleben man dieses trotzdem als Gläubigerschädigendes Verhalten werten könnte (er ist noch nicht in Insolvenz, aber darauf wird es wohl hinauslaufen).

Konnte im Internet keine konkreten Angaben finden,nur dass es im Gesetz steht, das Altersvorsorgebeträge bis zu einem gewissen Betrag Pfändungsgeschützt sind, dieses müsste dann doch auch für die EInzahlungen gelten, oder etwa nicht?

Wenn hier jemand mehr darüber weiß, oder eine Idee hat wo ich die Lösung des Problems finden kann wäre es sehr nett

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paps
Moderator
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Beiträge: 6193

Danke
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« Antworten #1 am: 09. Februar 2009, 21:34:43 »

Generell können betriebliche Altersvorsorgen (das geht auch mit Riester) den pfändbaren Betrag senken.

Solch ein vertrag sollte vor der Inso aber agbeschlossen werden.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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