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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 03:48:58 *
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Autor Thema: Altes Sparbuch in der WP gefunden  (Gelesen 1529 mal)
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Rene79
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« am: 02. Dezember 2008, 17:46:52 »

Hallo,

ich befinde mich in der Wohlverhaltensperiode und habe vor kurzem ein 18 Jahre altes Sparbuch von meiner Mutter bekommen, dass auf meinen
Namen läuft. Sie hat es über die Zeit schlichtweg vergessen. Nun wollte ich dieses auflösen, jedoch sagte mir die Sparkasse, dass eine Sperre wegen Insolvenz vorliege. Frage: 1.Ist diese Sperre noch rechtens, weil ich mich ja schon in der WP befinde und die Schlussverteilung vollzogen wurde? 2. Kann ich über den Betrag (550 €) verfügen, da ich ja nichts von meinem Glück wusste oder muss ich den Betrag abführen?
Oder besteht die Möglichkeit das Sparbuch einfach bis zur Restschuldbefreiuung weiterlaufen zulassen?
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paps
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« Antworten #1 am: 02. Dezember 2008, 21:02:40 »

Zuerst einmal willkommen.

Ihre Mutter sollte das Sparbuch wieder an sich nehmen und bis zum Ende der WVP mit der Übergabe warten.

Da nun aber die Sparkasse bereits weiss, dass sie das Ding in den Händen halten, wird die Sachlage komplizierter.
Bekommt ein Gläubiger davon Wind, droht ein Versagungsantrag wegen falschem Vermögensverzeichnis.
Sie müßten dann stichhaltig erklären können, dass Sie nichts von dem Sparbuch wußten.

Wenn Sie wirklich in der WVP sind, gibt es keine Sperre.
Um die Bank vom Gegnteil zu überzeugen, sollte der Aufhebungsbeschluß hilfreich sein.

Jede weitere Aktivität wird aber unweigerlich dazu führen, dass zumindest der TH davon Kenntnis erlangt.

Also warum nicht gleich das Gespräch suchen und eine gemeinsame Lösung finden.

Oder sie greifen zu Variante 1 und hoffen auf ein erfolgreiches Ende Ihrer WVP.

Nachtrag:
Ist das Sparbuch bei einer Bank, wo Sie auch ein Konto hatten?
In der Regel fragt dann der IV/TH dort nämlich nach Guthabenkonten / Spareinlagen.
Sollte die Bank geantwortet haben und der IV/TH hat vergessen das Guthaben zur Masse zu ziehen, verbleibt es bei ihnen.
« Letzte Änderung: 02. Dezember 2008, 21:07:01 von paps » Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Feuerwald
Moderator
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« Antworten #2 am: 02. Dezember 2008, 21:28:54 »

da der Schlusstermin offenbar schon gelaufen ist, kann m.E. kein Versagungsantrag mehr nach 290 Abs. 1 nr. 6 InsO wegen unvollständigen Verzeichnissen erfolgen.

Im Grunde wäre hier nur noch ein Nachtragsverteilung denkbar, wenn diese beantragt würde. Es schein dennoch wohl der bessere Weg, das Sparbuch erst mal in Ruhe schlummern zu lassen.


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ThoFa
weiß was
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« Antworten #3 am: 03. Dezember 2008, 17:39:56 »

Hallo,

Versagungsantrag ist nicht mehr möglich, wie Feuerwald schon schrieb.

Der Insolvenzbeschlag ist mit Beendigung der Insolvenz aufgehoben, die Kasse hat es also rauszugeben.

Wenn der IV davon erfährt bleibt die Möglichkeit auf einen Antrag auf Nachtragsverteilung, ist das Geld bis dahin weg, dann hat er Pech gehabt.

MfG

ThoFa
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Tags: Sparbuch Wohlverhaltensperiode Sparkasse Verfügen Versagungsantrag Nachtragsverteilung 
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