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Autor Thema: Altschulden- wie am besten beginnen?  (Gelesen 371 mal)
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Rabbit
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« am: 29. Juni 2008, 12:08:17 »

Hallo

ich habe im Jahre 94 mit meiner Fa. in Norddeutschland Konkurs anmelden müssen. Da ich pers. alleinhaftend war, waren Grundstücke, Haus, Vermögen etc. auch gleich alles weg. Es blieben Restschulden von ca. 1 Million Mark. Habe dann gleich mehrmals EV abgeleistet, die Schulden habe ich dann auf Grund der Höhe etc. gedanklich völlig beiseite gelegt. Im Jahre 99 dann bin ich ins europäische Ausland (innerhalb EU) verzogen, meine Frau hatte dort einen guten Job geboten bekommen, das Geld reichte so gerade für uns alle. Ich habe die ersten Jahre die Kinder aufgezogen, unser Haus gebaut etc. etc. Im Prinzip nie wieder etwas von den Schulden gehört . Im Jahre 2003 dann verkaufte ein Gläubiger 50.000 Euro an ein internationales Inkassobüro, die mich dann auch gleich anschrieben.  Sie forderten das Geld ein, was ich nun ja nicht zahlen konnte, da kein eigenes Einkommen. Nun erhalte ich alle 3 Monate ein Formbrief, ob sich meine Situation geändert hätte. Habe der Fa. nie geantwortet, geschrieben etc.. Da ich mich nun in kleinem Umfang selbstständig machen möchte, lauten meine Fragen wie folgt:

1) Es gibt vom Konkurs 94 keine Gläubigeraufstellung etc. mehr, weil bei einem Brand in der damaligen Fa. nach dem Konkurs praktisch alle Aktien mitverbrannt sind. Wie komme ich trotzdem an eine VERLÄßLICHE Gläubigerliste. (Auch der damalige Anwalt ist inzwischen gestorben, seine Fa. will auf Grund hoher Restschulden meinerseits mir nicht helfen)
2)Erziele ich z.B. mit dem Gläubiger im Ausland ein Übereinkommen, bliebe ja immer noch die mit Zinsen wohl inzwischen astronomisch hohe Schuldsumme in D. Wie könnte man hier am Besten verfahren.
3) Bei Schulden in D. und im Ausland, dazu nicht arbeitend im Ausland lebend, ohne zuverlässige Gläubigerliste, gibt es da überhaup eine kleine Möglichkeit der Schuldensanierung vom Ausland aus.???

Danke schon mal im Voraus für jede Anwort

Rabbit
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paps
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« Antworten #1 am: 29. Juni 2008, 13:21:21 »

Hallo,

Wurden damals die Forderungen tituliert?

Gläubigeraufstellungen bekommen Sie eventuell noch vom zuständigen Amtsgericht, dass das Konkursverfahren der FA durchgeführt hat.

Wenn es irgend machbar ist, sollte man einen Vergleich auf der Basis von 5-10% der Forderung in Betracht ziehen.

Was Sie nicht tun sollten, dem IK auf irgend eine Art und Weise die Berechtigung der Forderung einzugestehen.

Sie könnten als erstes einen Nachweis bim IK anfordern, dass diese berechtigt sind, eine angebliche Forderung gegen Sie beizutreiben, um welche Forderung einschl. Kosten es geht und vorsorglich Einrede der Verjährung einlegen.

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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
Rabbit
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« Antworten #2 am: 29. Juni 2008, 15:38:10 »

Hallo

ja, die Forderungen wurden damals tituliert, aber alle?

Die Idee mit dem Amtsgericht zur Einsicht/Kopie Gläubigerliste kam mir auch schon, glaube aber irgendwo gelesen zu haben, dass kein Anspruch auf Vollständigkeit besteht. Sollte man sich also versuchen, mit den Gläubigern zu einigen, geht das doch wohl nur, wenn ALLE zum Schluß dem Vergleich zustimmen, oder?

Auf Grund der Höhe der Gesamtschulden sowie der unübersichtlichen Gläubigerverhältnisse war deshalb meine Idee mit den 7 Jahren Schuldsanierung.
Nochmal die Frage dazu:
3) Bei Schulden in D. und im Ausland, dazu nicht arbeitend im Ausland lebend, ohne zuverlässige Gläubigerliste, gibt es da überhaup eine (kleine) Möglichkeit der Schuldensanierung vom Ausland aus.???Mit dem ausländischen IK Büro habe ich nun überhaupt keine Probleme, wollte die auch gar nicht anschreiben etc. Möchte nur nicht in die Situation geraten, dass mir z.B. ein Übereinkommen in meinen neuem Land mit dem IK gelingt und aus D. dann immer neue Schulden nachgeschoben werden. Oder ich komme mit allen in D. klar, nicht aber mit dem hiesigen IK Büro.
Deswegen Frage 3

Rabbit

 
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rast
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« Antworten #3 am: 02. Juli 2008, 20:15:13 »

Hallo rabbit,

Dein Wohnsitz ist seit längerem so richtig im ausland gemeldet?! Je nach dem in welchem Land, könnte es sein dass für Dich dort die Möglcihkeit besteht ein nationales Insolvenzverfahren anzustrengen (ist zB für Grossbritannien wohl gegeben). Die Schulden sind nicht verjährt und bestehen egal wo Sie entstanden sind. Ob das ausl. Inkassobüro in deinem jetzigen Wohnland die Möglcihkeit hat, Die Forderungen durchzusetzen erscheint mir fraglich. Wie lange schrweiben Sie Dich denn schon an?

Wenn Sie sich sicher wären, gegen Dich durchzusetzen hatten Sie die nationalen Varianten von Mahnbescheid etc. doch bereits bestreiten können. Ganz wichtig ist die Schulden nicht anzuerkennen, den das könnte auch diesen Status dann massiv negativ stellen!

Vielleicht kannst Du dich über ein nationales Insolvenzrecht mal informieren.
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 02. Juli 2008, 20:15:13 »


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Rabbit
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« Antworten #4 am: 03. Juli 2008, 09:05:21 »

Hallo

Ersteinmal danke für die Antwort.
Ja, mein Wohnsitz ist seit gut 7 Jahren in Schweden.
Eine Verjährung tritt wohl erst nach 35 Jahren ein??
Das Inkassobüro ist eine Unterabt. von Dunn&Bradstr. die es eben in Deutschland genauso wie in Schweden gibt.
Werde seit gut 5 Jahren ca. 3-4 mal im Jahr mit einem Formbrief angeschrieben. Nicht einmal geantwortet. Ich denke mal,daß von deren Seite auf Grund meiner in Schweden offziell einsehbaren Vermögenslage keine weiteren Maßnahmen betrieben werden.
Grundsätzlich ist aber D&B in Schweden mein geringstes Problem. Wichtiger für mich wäre eine Möglichkeit der Schuldsanierung meiner Gesamtschulden in D. vom Ausland aus. Habe hier schon mehrfach mit Anwälten und Finanzamt versucht diese Dinge zu diskutieren, habe bis jetzt aber niemanden getroffen, der eine einigermaßen fundierte Antwort geben könnte. Eigentlich hatte niemand so recht eine Ahnung, wie das überhaupt zu bewerkstelligen wäre.
Weiß jemand vielleicht eine Stelle, Amt oder so, mit denen man die Angelegenheit per Telefon in D. diskutieren könnte?? Mal eben nach Deutschland für ein Gespräch oder die Beauftragung eines Anwaltes in D. gestattet meine finanzielle Situation nicht.

Vielen Dank für alle Antworten im Voraus

Rabbit
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rast
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« Antworten #5 am: 03. Juli 2008, 18:02:23 »

Hallo rabbit,

hatte zwar keine zeit zum durchlesen, hilft Dir aber vielleicht trotzdem weiter: (Google: Insolvenz, Schweden)

http://ec.europa.eu/civiljustice/bankruptcy/bankruptcy_swe_en.htm

siehe auch speziell 8. --> debt restructuring

Nicht direkt zu Deiner Sache, aber vielleicht findest Du dort noch mehr:
http://www.schwedentor.de/forum/konto-und-personennummer-bekommen-problem-oder-nicht,5465.html

und weiter
http://www.verlagdrkovac.de/3-8300-3361-3.htm?kw=Insolvenzverfahren&offset=0

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Rabbit
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« Antworten #6 am: 04. Juli 2008, 10:10:55 »

Hallo

vielen Dank für die Links. War zwar nicht so ganz was brauchbares dabei, führte mich aber auf eine(hoffentlich gute) Spur. M.E. sehr informative Seite für deutsche Schuldner, die im Ausland leben.

Link zum Impressum (zur Übersicht)
http://www.money-advice.net/index.php?id=301

und ein Link zu einer viell. auch für andere interessanten Tabelle:
http://www.money-advice.net/index.php?id=782

Ich denke,  damit kann ich erst mal weiterarbeiten

Rabbit
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