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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 03:53:01 *
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Autor Thema: Amtsgericht gleich Amtsgerich?  (Gelesen 394 mal)
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wuschel1
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« am: 20. November 2008, 17:40:53 »

hi,
mal eine frage zum Gerichtswesen in Deutschland.
mein TH reitet immer auf einem Urteil AG Essen rum, meine Inso wird aber von einem anderen AG bearbeitet.
inwiefern sind Urteile anderer AG gültig oder gibt es da keine unterscheidung?
Bedanke mich schon mal
lg

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paps
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« Antworten #1 am: 20. November 2008, 21:13:48 »

Jedes Amtsgericht hat seine eigene Gerichtspraxis.

Jedoch, so wie sie als Schuldner auf Amtsgerichtsurteile in anderen Gerichtsbezirken verweisen können, kann es der IV/TH auch.
Bindend für das eigene Amtsgericht sind solche Entscheisdungen nicht.
Jedoch könnte sich auch ein weiteres AG einer einmal gefassten Entscheidung anschließen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
wuschel1
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« Antworten #2 am: 21. November 2008, 15:49:49 »

Danke paps
werde nächsten Monat bestimmt erfahren was dabei rauskommt.
habe einen Brief vom AG bekommen indem noch eine nachträglich eingereichte und nicht geprüfte forderung aufgetaucht ist.
Da mein TH sich wegen der Lohnsteuer von 2006 nicht mehr gemeldet hat, gehe ich davon aus das das die summe ist.
wenn ich mehr weiss melde ich mich
lg
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