Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren und Chat
 
Benutzername:
Passwort:
Donnerstag, 08. Januar 2009 01:43
 Navigation
icon_home.gif Home
favoritos.gif Foren
tree-T.gif Forenregeln
tree-T.gif Schulden allgemein
tree-T.gif Prävention
tree-T.gif Insolvenzverfahren
tree-T.gif Wohlverhaltensperiode
tree-T.gif Forenübersicht
tree-L.gif Suche im Forum
page_white_text.gif Inhalte
tree-T.gif Thema Schulden
tree-T.gif Spezialbereiche
tree-T.gif Wörterbuch
tree-T.gif Web Links
tree-L.gif Pfändungstabelle
icon_poll.gif Infos
tree-T.gif Impressum
tree-T.gif FAQ
tree-T.gif Feedback
tree-T.gif Umfragen
tree-L.gif Suche im Portal
icon_community.gif Community
tree-T.gif Benutzer Anmeldung
tree-T.gif Benutzermenü
interdit Mitgliederliste
tree-T.gif Usermap
tree-T.gif Altersstatistiken
tree-T.gif Chat
tree-L.gif Pinnwand
nuke.gif Webmaster
tree-T.gif Linktausch
tree-T.gif Linkwolke
tree-L.gif Link zu uns
som_themes.gif Sonstiges
tree-T.gif Internet News
tree-T.gif Schulden-Quiz
tree-L.gif ge-Tagged
 Wer ist im Chat?
Grad keiner da...

Zum Chat

 
Social Bookmarks
Mr. Wong Google Yahoo Webnews Live Bookmarks Yigg Blinken bei Blinkslist
Oneview del.icio.us Digg It Linkarena Furl Reddit About Social Bookmarking
 
Pinnwand

 
News-Letter

aktuell: Empfänger
eMail:


Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 01:43:40 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung :-)


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Chat

Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!

Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Du hast dieses Thema noch nicht bewertet. Wähle eine Bewertung:
Autor Thema: Anerkennung der Unterhaltspflicht  (Gelesen 519 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
blaublau
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 24. Februar 2008, 17:19:52 »

Ich bin seit 3 Jahren in der WVP und stehe jetzt vor der Situation, dass meine studierende Tochter, (im März 25 Jahre)  nicht mehr kindergeldberechtigt ist und damit angeblich auch die Anerkennung als unterhaltspflichtig entfällt. Somit verringern sich die Freibeträge bei den Pfändungsfreigrenzen.

Hat jemand Erfahrung damit?  Meine Tochter ist in der Regelstudienzeit, hat aber damals die Wartezeit bis zum Studiumsanfang mit einer Lehre überbrückt. Gibt es eine Möglichkeit die Unterhaltsberechtigung trotzdem anzuerkennen? dntknw
Noch kein Danke für diesen Beitrag erhalten.
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 12
Offline Offline

Beiträge: 2549

Danke
-von Ihnen: 6
-an Sie: 40



« Antworten #1 am: 01. März 2008, 23:33:45 »

Ja, so lange wie sie tatsächlich nachweislich Unterhalt zahlen, bleibt ihre Tochter berücksichtigungsfähig.
Gespeichert

Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
blaublau
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 02. März 2008, 11:06:52 »

Hallo Paps,
danke für die Antwort. Das heißt für mich, dass meine bisherige Auskunft nicht richtig ist, dass die Studienzeit nur dann als unterhaltsberechtigte Zeit gilt, sofern es sich um die Erstausbildung handelt?  Bei meiner Tochter wäre es ja nach der Ausbildung zur Immo-Kauffrau (während der Studienwartezeit)  die zweite Ausbildung?
LG
Blaublau
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 12
Offline Offline

Beiträge: 2549

Danke
-von Ihnen: 6
-an Sie: 40



« Antworten #3 am: 02. März 2008, 22:38:21 »

SGB und BGB sind nicht immer stimmig.

Auch ohne Kindergeld und bei tatsächlicher Unterhaltszahlung ist die Tochter zu berücksichtigen
Gespeichert

Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 02. März 2008, 22:38:21 »


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!

 Gespeichert
Tags:
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.4 | SMF © 2006, Simple Machines LLC
 
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info
Die Inhalte / letzten Postings unserer Diskussionsforen sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Bot-Trap Logo


Seitenerstellung in 0.427 Sekunden, mit 31 Datenbank-Abfragen
click to see!