Ich bin seit 3 Jahren in der WVP und stehe jetzt vor der Situation, dass meine studierende Tochter, (im März 25 Jahre) nicht mehr kindergeldberechtigt ist und damit angeblich auch die Anerkennung als unterhaltspflichtig entfällt. Somit verringern sich die Freibeträge bei den Pfändungsfreigrenzen.
Hat jemand Erfahrung damit? Meine Tochter ist in der Regelstudienzeit, hat aber damals die Wartezeit bis zum Studiumsanfang mit einer Lehre überbrückt. Gibt es eine Möglichkeit die Unterhaltsberechtigung trotzdem anzuerkennen?

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