Hallo!
Ich habe da mal eine Frage...Und zwar:
Kann man einen Vollstreckungstitel (ich hoffe das nennt man auch so

), der schon ein paar Jahre besteht, im Nachhinein noch anfechten ??? Ich versuche das Ganze mal ein wenig genauer zu erklären...
Ich habe im Laufe meines Lebens hier und da ein paar Schulden angesammelt, die ich jetzt gerne Stück für Stück tilgen möchte...
Darunter ist eine Sache, welche vom Betrag auch das Meiste ausmacht (1250 EUR).
Diese Summe "schulde" ich einer Kreditvermittlungsagentur, die schon über Anwälte und Inkasso,... versucht hat das Geld einzutreiben (bereits eine erfolglose Kontopfändung ) ...
Jetzt treffen natürlich weitere "Androhungen" bezüglich Pfändung,... ein.
Da die Forderung meiner Meinung nach ungerechtfertigt ist und es sich beim Gläubiger um nen "Kredithai"... handelt, bin ich eigentlich nicht bereit zu zahlen !
Kann man dabei jetzt noch was unternehmen, vielleicht mit nem Anwalt dagegen vorgehen ? Sicherlich weiss ich,dass man das damals gleich hätte machen sollen, doch wenn man eh schon Schulden hat, dann landen natürlich alle weiteren Briefe von Inkassounternehmen, etc. "im Müll"... Das kennt man ja sicherlich.
Würde mich über eure Hilfe freuen. MfG