Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren und Chat
 
Benutzername:
Passwort:
Donnerstag, 08. Januar 2009 01:13
 Navigation
icon_home.gif Home
favoritos.gif Foren
tree-T.gif Forenregeln
tree-T.gif Schulden allgemein
tree-T.gif Prävention
tree-T.gif Insolvenzverfahren
tree-T.gif Wohlverhaltensperiode
tree-T.gif Forenübersicht
tree-L.gif Suche im Forum
page_white_text.gif Inhalte
tree-T.gif Thema Schulden
tree-T.gif Spezialbereiche
tree-T.gif Wörterbuch
tree-T.gif Web Links
tree-L.gif Pfändungstabelle
icon_poll.gif Infos
tree-T.gif Impressum
tree-T.gif FAQ
tree-T.gif Feedback
tree-T.gif Umfragen
tree-L.gif Suche im Portal
icon_community.gif Community
tree-T.gif Benutzer Anmeldung
tree-T.gif Benutzermenü
interdit Mitgliederliste
tree-T.gif Usermap
tree-T.gif Altersstatistiken
tree-T.gif Chat
tree-L.gif Pinnwand
nuke.gif Webmaster
tree-T.gif Linktausch
tree-T.gif Linkwolke
tree-L.gif Link zu uns
som_themes.gif Sonstiges
tree-T.gif Internet News
tree-T.gif Schulden-Quiz
tree-L.gif ge-Tagged
 Wer ist im Chat?
Grad keiner da...

Zum Chat

 
Social Bookmarks
Mr. Wong Google Yahoo Webnews Live Bookmarks Yigg Blinken bei Blinkslist
Oneview del.icio.us Digg It Linkarena Furl Reddit About Social Bookmarking
 
Pinnwand

 
News-Letter

aktuell: Empfänger
eMail:


Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 01:13:39 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung :-)


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Chat

Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!

Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Du hast dieses Thema noch nicht bewertet. Wähle eine Bewertung:
Autor Thema: Angabe von Einnahmen/Schenkung  (Gelesen 1384 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
marko
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 9

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 24. Mai 2007, 22:44:30 »

Hi,
ich habe noch 1 und halb Jahre bis zum Schuldenerlass.
Folgendes, ich habe im letzten Winter eine Schenkung von einem Freund über 800 € auf mein Konto erhalten. Hätte ich das angeben müssen?
Ich habe ebenfalls über ein Portal von mir im letzten Jahr Einnahmen von insgesamt 150 Euro für Einblendung von anderen Firmen auf meinem Portal gehabt. Hätte ich das auch eingeben müssen?

Wie wird eigentlich Geldaktivitäten auf meinem Bankkonto überwacht? Werden Sie überhaupt überwacht?  Die Kontoauszüge erlöschen ja eigentlich nach drei Monaten. Mache Online-Banking.

Danke für die Infos
Gruß
Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 7
Offline Offline

Beiträge: 1331

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 14


WWW
« Antworten #1 am: 24. Mai 2007, 23:21:05 »

Hallo marko,

ich habe dazu folgende persönliche Meinung:


Schenkungen mit Ausnahme solcher, die als vorgezogenes Erbe zu deuten wären, stehen in der Wohlverhaltensphase dem "Schuldner" zu und werden nicht von der Abtretung des Treuhänders erfasst.

Bei, ich will mal sagen geringsten aus Einnahmen aus Liebhaberei oder Hobby, denen sicher auch noch Aufwendungen Ausgaben entgegen stehen, dürfte wohl kein Strick zu drehen sein. Von der Abtretung des Treuhänders wären solche Gelder nicht erfast und von einer selbständigen Erwerbstätigkeit kann da eigentlich auch nicht gesprochen werden. Dennoch sind solche Werbeeinnahmen Einkommensteuerpflichtig. Mit einem FA reagiert sonderlich zu dieser Frage, mal Einkünfte aus Gewerbe, mal keine Einkünfte, je nach Laufe des Sachbearbeiters.

Die Überwachung erfolgt allenfalls durch eine Auskunftspflicht. Auf Verlangen des Insolvenzgerichts bzw. des Treuhänders sind gem. § 295 InsO Auskünfte über Einkommen und Vermögen zu erteilen.

„Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung ... dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über .... sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen“

Kontoauszüge erlöschen nach drei Monaten nicht.


Gruss
Feuerwald
Gespeichert

marko
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 9

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 24. Mai 2007, 23:39:46 »

Vielen Dank für die Antwort.

Wie verhält sich mit Verkaufserlösen aus Ebay. Ich habe zum Beispiel 2 Musikinstrumente über Ebay verkauft im Wert von insgesamt von 600 euro. Sind diese Erlöse Meldepflichtig bei dem Treuhändler.


Gruß und nochmal vielen Dank
« Letzte Änderung: 25. Mai 2007, 00:49:50 von marko » Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 7
Offline Offline

Beiträge: 1331

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 14


WWW
« Antworten #3 am: 25. Mai 2007, 11:42:32 »



Ganz grundsätzlich
muss man zwischen der Phase des Insolvenzverfahrens (Insolvenzbeschlag) und der Phase der sog. Wohlverhaltensphase unterscheiden.

In der Wohlverhaltensphase "muss" man nur die Obliegenheiten wie im § 295 InsO aufgelistet befolgen. Diesen §§ sollte man kennen !

Der Insolvenzbeschlag besteht nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der Wohlverhaltensphase nicht mehr.  Neuvermögen kann wieder gebildet werden. Lediglich die von der Abtretung nach § 287 Abs. 2 InsO erfassten

" pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge "

 sind an den Treuhänder abzuführen oder werden von diesem direkt beim Arbeitgeber eingezogen.

Private ebay Verkäufe werden in der Wohlverhaltensphase nicht von der Abtretung des Treuhänders erfasst und sind auch nicht an den Treuhänder abzuführen.

Im Fall einer selbständigen Erwerbstätigkeit wäre ggf. § 295 Abs. 2 InsO zu beachten. Ein privater ebay Verkauf fällt kaum darunter.


MfG
Feuerwald
Gespeichert

Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 25. Mai 2007, 11:42:32 »


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!

 Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 12
Offline Offline

Beiträge: 2549

Danke
-von Ihnen: 6
-an Sie: 40



« Antworten #4 am: 25. Mai 2007, 12:05:48 »

Waren denn die Instrumente bei Eröffnung schon da?
Wurden Sie im Antrag ev. nicht angegeben ?  gruebel

Wenn ja, könnten u.U. doch noch Probleme entstehen, wenn dies dem Th bekannt wird.
Gespeichert

Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 7
Offline Offline

Beiträge: 1331

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 14


WWW
« Antworten #5 am: 25. Mai 2007, 12:16:35 »

zu paps Bedenken noch ein Nachsatz meinerseits:

Nach dem der Schlusstermin schon ein Weilchen her sein dürfte (?), könnte keine Versagung nach § 290 Abs. 1 ... InsO mehr erfolgen und § 295 Abs 1 ... InsO gibt in diesem Fall auch nichts her. 

Gruss
Feuerwald
Gespeichert

marko
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 9

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #6 am: 26. Mai 2007, 15:06:54 »

Hi,

danke für die infos.
Also ich habe gestern mit mein TH gesprochen, er meinte es ist kein Problem, wenn man in der wohlverhaltensperiode "ab und an" aus Ebayverkäufen was einfährt.
Desweiteren sagte er, dass bei mir bis jetzt alles im grünen bereich liegt und ich mir keine gedanken machen soll.

Gruß
Gespeichert
Tags:
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.4 | SMF © 2006, Simple Machines LLC
 
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info
Die Inhalte / letzten Postings unserer Diskussionsforen sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Bot-Trap Logo


Seitenerstellung in 0.5017 Sekunden, mit 30 Datenbank-Abfragen
click to see!