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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 04:05:58 *
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Autor Thema: Angebot an zukünftige Gläubiger?  (Gelesen 245 mal)
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Marquis
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Beiträge: 3

Danke
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-an Sie: 0


« am: 03. April 2009, 12:16:38 »

Auch auf die Gefahr hi jetzt einen Rüffel in Form von: "durchsuchen Sie mal das Forum" - zu bekommen stelle ich meine Frage. Ich hatte bereits erwähnt, dass es bei uns nicht weitergeht - um eine Insolvenz komme ich nicht herum.
Mir geht es jetzt um die existenzielle Sicherung meiner Familie (Frau +2 Kinder) - wir beziehen als Bedarfsgemeinschaft ALGII-Leistungen. Ich war in den letzten Jahren mit mehreren Einzelunternehmen im Promotionbereich selbstständig und hatte das dem zuständigen JobCenter auch mitgeteilt.

Die Schulden bei den Lieferanten und dem Finanzamt sind mittlerweile so hoch, dass ich aufgeben muss. Um zu verhindern, dass einer meiner zukünftigen Gläubiger einen Insolvenzantrag stellt mache ich es selbst.

Muss ich alle Gläubiger anschreiben und sie darüber informieren das ich einen Antrag stelle oder reicht es eine Liste mit allen Forderungen der letzten Jahre mit dem Antrag auf Regelinsolvenz abzugeben?

Ich wäre sehr dankbar wenn ich einen Tip erhalten würde - mir platzt langsam der Kopf und die Angst lähmt mir die Glieder.

Geld für einen professionellen Schuldner habe ich definitiv nicht.

Danke und Gruß aus Berlin

Ihnen allen ein schönes WE
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foxtra
weiß was
*****

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Danke
-von Ihnen: 10
-an Sie: 43


« Antworten #1 am: 03. April 2009, 12:47:24 »

Hallo Marquis,

ich habe auch RI beantragt und habe es damals so gemacht: Antragsformular beim zuständigen Insolvenzgericht geholt, Antrag ausgefüllt und abgegeben. Das war's. Die Gläubiger vorher anschreiben brauchte ich Gott sei Dank nicht, denn was wäre die Folge gewesen? Richtig: Die Gläubiger versuchen vor Eröffnung der Insolvenz durch das AG noch schnell zu pfänden, was das Zeug hält.

Sobald der Antrag beim Insolvenzgericht abgegeben ist, wird das AG die Insolvenz eröffnen und damit haben Sie gleichzeitig Pfändungsschutz. Wichtig: beim Antrag unbedingt auch gleichzeitig Antrag auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten stellen!

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