Einen schönen Sonntag,
ich habe eine Frage, die mich sehr beschäftigt. Ich habe sie auch in einem anderen Forum gestellt, mir ist es aber immer noch nicht klar.
Situation: IN- Verfahren, 2010 eröffnet, Schlusstermin ist schon gewesen, Aufhebungsbeschluss liegt noch nicht vor, meine Frage bezieht sich auf die WVP.
Die Verfahrenskosten für den ersten Insoabschnitt sind beglichen, deswegen trifft die Erwerbsobligenheit erst die WVP.
Ich arbeite mit einer halben Stelle im öffentlichen Dienst, ein super Job den ich nur ungern aufgeben würde. Aber das reicht natürlich nicht.
Frage: Erfülle ich meine Erwerbsobliegenheiten mit einer zusätzlichen 400€ Stelle, die meine Gesamtarbeitszeit auf 38 h aufstockt? Oder muss man die Vollzeitbeschäftigung aus nur einer einzigen Stelle generieren? Nebenbei bemerkt, sind die Aussichten darauf auch mehr als schlecht.
Ich würde mich freuen, wenn jemand hier etwas dazu wüsste und mir dann auch noch verrät

Viele Grüße
Zini