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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 04:07:13 *
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Autor Thema: Angestellt und Selbstständig während der Insolvenz  (Gelesen 1142 mal)
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mrpink
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« am: 02. Juni 2009, 22:42:09 »

Hallo,

ich befinde mich seit 4 Monaten in der PI. Meine IV hat mein Dienstleistungsgewerbe (wieder) freigegeben. Hauptberuflich (zeitlich gesehen) verdiene ich mein Geld jedoch per Angestelltenverhältnis, welches auch ganz normal gepfändet wird.

Nun ergibt es sich, dass ich mit meinem Gewerbe deutlich mehr verdiene als in dem Angestelltenverhältnis. (Bsp. 1200 € netto vor Pfändung beim Angestelltenverhältnis und ca. 6000€ Umsatz im Gewerbe ohne nennenswerte Nebenkosten wie Miete,Angestellte o.ä)

Ich habe das Gewerbekonto erstmal in Ruhe gelassen und habe in eimen Monat das Treffen mit der IV um die gewerbliche Lage zu besprechen und Rechnungen vorzulegen.

Wisst ihr was in diesem Falle passiert?

- Wird das Nettogewerbeeinkommen auch gemäß Lohnpfändungstabelle belangt?
- oder wird es, wie ich aus dem Beratungsgespräch meine mich zu erinnern, nur anteilig belangt
- darf ich nach dem gewerbliches Einkommen gepfändet wurde (oder auch eben nicht) in mein Unternehmen investieren?

Alles in allem eine positive Entwicklung. Hintergrund der Frage ist, ob ich jetzt 1-2 Jahre Vollgas gebe und meine Schulden (30.000) durch die Gewerbeeinahmen tilge oder es eben als Aufwertung für meine Lebensumstände nutze.

Vielen Dank für eure Antworten.



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paps
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« Antworten #1 am: 03. Juni 2009, 23:58:45 »

Schwieriges Thema, aber interessant.
Wieviel Wochenstunden arbeiten Sie denn "hauptberuflich"?
Entspricht die Entlohnung dem Tarifvertrag?
Ist der AG ein Familienangehöriger oder Bekannter?
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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mrpink
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« Antworten #2 am: 04. Juni 2009, 20:30:09 »

Ich habe eine 40 Std. Woche bei einer GmbH in die ich familiär nicht involviert bin. Die Entlohnung entspricht keinem Tarifvertrag. Das Einkommen wird nach meiner Probezeit im August auch noch deutlich steigen, also mehr pfändbares abwerfen. Vielen Dank für die Hilfe.

Schönen Abend
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paps
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« Antworten #3 am: 04. Juni 2009, 20:37:58 »

Dann muß ich wegen des Tarifvertrages nochmal nachhaken, werden Sie analog entlohnt, oder ist es wesentlich weniger?

Bei analogem Lohn würde ich die Nebeneinkünfte unmittelbar i die Förderung des Gewerbes investieren.
Nach meinem Ermessen ist sehr schnell ein Antrag auf Zusammenrechnung gestellt.

Bei wesentlich geringerem Lohn wird es komplizierter.
Für diesen Fall gibt es m.E. noch keinen Prezedenzfall.
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