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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 04:08:04 *
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Autor Thema: Angleichung Pfändungsfreibetrag bei Umzug ins Ausland  (Gelesen 1088 mal)
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Marianne S
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« am: 06. Juni 2010, 01:57:37 »

  Hallo!

Ich bin neu hier im Forum und hoffe, jemand kann mir eine kompetente Auskunft geben.
Ich lebe seit 1,5 Jahren in Norwegen. Als ich hergekommen bin, hatte ich noch einen kleinen Gastronomiebetrieb in Deutschland. Vor ca. 1 Jahr mußte ich dann dort die PI anmelden. Zu der Zeit hatte ich in Norwegen einen Job, bei dem ich knapp unter der Pfändungsfreigrenze verdient habe, und mit dem Einkommen bin ich hier halbwegs über die Runden gekommen, da Kost und Logis frei waren.
Nun bin ich umgezogen und habe einen Job gefunden, bei dem ich deutlich mehr verdiene. Allerdings muß ich jetzt auch ganz normal Miete bezahlen und habe zusätzliche Ausgaben für alles rund ums Auto (Benzin, Versicherung usw.), was vorher nicht der Fall war, da ich direkt am Arbeitsplatz gewohnt habe und ansonsten ein Firmenwagen zur Verfügung stand.
Ich habe beim Amtsgericht einen formlosen Antrag auf Angleichung des Pfändungsfreibetrages gestellt, weil die Lebenshaltungskosten in Norwegen deutlich höher sind als in Deutschland. Dieser wurde mit der Begründung, daß er rein theoretisch sei, da ich ja bisher noch kein zu pfändendes Einkommen erzielt hätte, abgelehnt.
Wenn mir jetzt aber nach der deutschen Tabelle gepfändet wird, bleiben mir ca. 400,- weniger zum Leben, als der hiesige Existenzminimumbetrag vorsieht. Und davon kann man hier nunmal nicht leben.
Ich habe mich nach besten Kräften bemüht, mir hier eine Existenz aufzubauen, nicht zuletzt um meine Schulden zu bezahlen und verstehe nun die Reaktion des deutschen Gerichts nicht so ganz. In Deutschland hätte ich weitaus weniger Chancen auf einen Job- das habe ich lange vor der Insolvenz schon versucht. Hier bliebe selbst nach Angleichung noch etwas für die Gläubiger und da mein Schuldenberg nicht allzu hoch ist, durchaus die reelle Aussicht auf Tilgung der Gesamtsumme.
Was kann ich tun?
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paps
Moderator
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Danke
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« Antworten #1 am: 07. Juni 2010, 23:00:42 »

Mit Wohnsitz und Abeitstätte in Norwegen sollten die dortigen Pfänsdungsrichtlinien gelten.

Mit dem ersten Einkommensnachweis sollten Sie einen erneuten Antrag stellen.
Fügen Sie dazu alle Nachweise über feste Ausgaben bei.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Marianne S
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Danke
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« Antworten #2 am: 10. Juni 2010, 19:16:22 »


Danke für die Antwort. Ich werde das dann am 15. nochmal versuchen und anschließend berichten- für den Fall, daß es anderen auch so geht... Gruß, Marianne
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