harry haller
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« am: 26. März 2009, 23:03:23 » |
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Hallo ,
ich habe ab dem 01.04.2009 einen neuen Arbeitsvertrag , nach 3 jähriger Arbeitslosigkeit, 500 km von meinen eigentkichen Wohnort entfernt , d.h. ich muß umziehen . Kaution , Maklergebühr sind zu zahlen, die alte Wohnung ist zusätlich zur neuen 3 Monate zu finanzieren , der Umzug ist zu bezahlen , usw. Kann ich diesbezüglich für wenigstens 3 Monate meine Pfändung aussetzen lassen ? Meine neues Bruttogehalt beträgt 2800, 00 € , ca 1700- 1800 Netto , davon würden ca. 500- 570 € gepfändet , verbleibt also um die 1200 € , aber davon sind die momentanen Ausgabenerhöhungen nicht zu bestreiten. Was tun ?
Danke s
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