Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 13. Februar 2012, 07:16:32 *
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Autor Thema: Ankündigung des Schlusstermines?  (Gelesen 1219 mal)
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Nightwish78
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« am: 09. Februar 2010, 19:42:21 »

Hi,

habe vorhin mal bei Insolvenzbekanntmachungen geschaut. Da steht bei mir folgender Eintrag vom 29.12.09:

Amtsgericht B, Aktenzeichen:

 


In dem Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen

des .....

wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht
nachrangigen - Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, Insolvenzgläubiger und Schuldner erhalten Gelegenheit
bis 22.01.2010 den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu
widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
zur Einsicht der Beteiligten auf. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die
Forderungen geprüft.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.


 AZ

Amtsgericht B - Insolvenzgericht -, 29.12.2009

Auf meine Nachfrage beim TH ob ich etwas veranlassen müsste, bekam ich keine Antwort. Die Dame beim TH merkte an, dass wohl der Schlussbericht demnächst geschrieben werden solle.

Könnt ihr mir sagen, ob das heisst, der Schlußtermin ist bald?

Gruss
Nightwish78
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paps
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« Antworten #1 am: 09. Februar 2010, 23:49:47 »

ja so ist es.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
rookie


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« Antworten #2 am: 10. Februar 2010, 17:28:39 »

der Schlusstermin sagt aber nix über die endgültige Verfahrensaufhebung aus...das kann auch noch dauern.

Ich hatte vor 4 Wochen Schlusstermin...passiert ist bis jetzt nix.

Is mir auch Wurst....zu erben gibts eh nix und sparen mach ich unterm kopfkissen, beim Fa hab ich genug Miese (wg.Steuererstattung )....meine 6 Jahre laufen auch so oder so ab.
« Letzte Änderung: 11. Februar 2010, 15:38:25 von rookie » Gespeichert
Nightwish78
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« Antworten #3 am: 03. März 2010, 14:30:17 »

Moin,

es gibt Neuigkeiten. Laut aktuellem Schreiben meines TH und der Eintragung in Insolvenzbekanntmachungen steht da folgendes:

Beschluss:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des T.   

wurde

der Vornahme der Schlußverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt;

schriftliches Verfahren gem. § 5 II InsO angeordnet für folgende
Verfahrensabschnitte:

Schlusstermin gem. § 197 InsO

Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen

Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Treuhänders zum Antrag des Schuldners
auf Restschuldbefreiung
und
Entscheidung der Gläubiger, dem Treuhänder die Überwachung der Erfüllung der
schuldnerischen Obliegenheiten zu übertragen und zur Entscheidung über eine
abweichende Vergütungsregelung.



Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschliesslich 19.04.2010 den
nachträglich angemeldeten Forderungen zu widersprechen (Gläubiger, deren
Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.),
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung, Anträge zur
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände ,
Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung (mit Begründung und
Glaubhaftmachung), sowie Anträge auf Übertragung der oben bezeichneten
Aufgaben auf den Treuhänder und eine abweichende Vergütungsregelung hierfür
schriftlich bis spätestens 19.04.2010 bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.

Die Vergütung und Auslagen des Treuhänders wurden festgesetzt. Beteiligte
können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts einsehen.



 

4 IK ....
Amtsgericht  - Insolvenzgericht -, 26.02.2010


Was mich etwas verwirrt, ist die Prüfung der nachrangig angemeldeten Forderungen. Sollte ich bei diesem Termin mit anwesend sein?

Mein TH hat mir darüber trotz mehrmaliger Nachfrage noch keine Auskunft erteilt. Was sollte ich hierbei beachten?

Vielen Dank

Nightwish78
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« Antworten #4 am: 03. März 2010, 21:25:06 »

Bei Ihnen ist schriftliches Verfahren angeordnet. Sie müssen da nicht persöhnlich hin.

Heisst nur das Gläubiger Forderungen nachgemeldet haben....ich würde mir bei Gericht einen Tabellenauszug holen. Zur Kontrolle was nachgemeldet wurde. Sonst erfahren Sie das nicht.

Ihren Th brauchen Sie nix zu fragen...ist nicht Ihr Berater.....und das lässt er Sie auch spüren.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 03. März 2010, 21:25:06 »



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Nightwish78
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« Antworten #5 am: 03. März 2010, 21:35:19 »

Moin,

@rookie

Zitat
Bei Ihnen ist schriftliches Verfahren angeordnet. Sie müssen da nicht persöhnlich hin.

Dann weiss ich da schon mal Bescheid. Danke.

Zitat
Heisst nur das Gläubiger Forderungen nachgemeldet haben....ich würde mir bei Gericht einen Tabellenauszug holen.

Kann ich den schriftlich anfordern oder sollte ich beim Inso Gericht mal vorbei schauen?

Zitat
Ihren Th brauchen Sie nix zu fragen...ist nicht Ihr Berater.....und das lässt er Sie auch spüren.

Allerdings. Alleine dem Befehlston und der Unfreundlichkeit seiner Tippse nach zu Urteilen, kommt man sich vor wie der letzte Idiot.

LG
Nightwish78
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« Antworten #6 am: 08. März 2010, 12:04:16 »

Sie können bei Gericht vorbeischaun und sich den Tabellenauszug holen...

Sind halt schnöde Tippsen.....einfach Augen zu und durch und sich seinen Teil denken..
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wollter001
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« Antworten #7 am: 09. März 2010, 11:28:17 »

Hallo

ich werde schon bei IG vorbeischauen und parr Fragen stellen,bei mir wurde 18 Monate lang Geld von Lohn gepfändet(Gepfändete Summe X) zu Insolvenzmasse,die mit Angabe von meinem IV/TH leider nicht stimmte ( Gepfändete Summe X von IV/TH ist viel kleine ausgefallen),es wurde neue Prüfung von IG angeordnet. Mein IV/TH wurde jetzt um Stellugnahme gebeten, ist nur die Frage wo das Geld hängen geblieben ist ? wink
grade jetzt bei Ankündigung des Schlusstermines


mfg wollter001
« Letzte Änderung: 07. Mai 2010, 01:26:34 von wollter001 » Gespeichert
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