ich hab noch eine frage. ein teil meiner Forderung ist mein Eigentum. Befindet sich lediglich
zur bearbeitung bei der Firma.
Die Firma hat es verloren. Was habe ich hier für Möglichkeiten? Mit der Insolvenzmasse hat dies
ja nichts zu tun oder?
Normalerweise hättest Du ein Aussonderungsrecht, nähere Erläuterungen dazu auch hier:
http://www.bbl-law.de/fileadmin/downloads/Aus-_und_Absonderungsrechte.pdfWenn die Firma behauptet, der Gegenstand wäre verloren oder untergegangen, siehts natürlich schlecht aus.
Dann bleibt nur die Forderungsanmeldung.
Das würde ich nur schriftlich machen mit allen Unterlagen dazu, die die Forderung begründen (Vertragsunterlagen, Reparaturschein, o.ä.).
Für den untergegangenen Gegenstand haftet im Prinzip die Firma bzw. ist das auch eine Insolvenzforderung.
Sofern man den Wert nicht nachweisen kann oder im Falle des Bestreitens durch die Fa. oder Insolvenzverwalter müsste man ggf. auch noch klagen.
Da die Quoten bei Insolvenzbefriedigung nicht so spannend sind (meist unter 10%), lohnt es sich hier auch nicht all zu viel Aufwand zu betreiben.
Wie hoch ist denn die Forderung und ist der Prüfungstermin schon gewesen ? Man kann eine Forderung auch nach Anmeldefrist aber vor dem Prüfungstermin anmelden. Bei Anmeldung nach dem Prüfungstermin wäre eine neue Festsetzung eines Prüfungstermins auf Kosten des Gläubigers auch noch möglich.
Aber in einer Insolvenz gilt immer: Nicht dem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen. Also alles nur mit Augenmass und vertretbarem Aufwand.
Dass das für private Gläubiger durchaus nicht spaßig ist, kann ich mir vorstellen.
Aber man muss in Insolvenzverfahren die emotionalen Faktoren ausblenden. Ist zumindest besser so.