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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 04:25:56 *
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Autor Thema: Anruf beim Amtgericht  (Gelesen 435 mal)
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grizzly123
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« am: 28. Mai 2008, 16:43:22 »

Hallo Leute,
Laut meinem RA hat das Amtsgericht meinen Antrag auf Privatinsolvenz seit 6 Wochen vorliegen.
Ich habe aus reiner neugierde mal angerufen und obwohl die Mitarbeiterin dort heute keine Sprechstunde hat war sie sehr freundlich
und hat mir das Aktenzeichen gegeben!
Bin ich jetzt auf der sicheren Seite und kann mich ertsmal zurück lehnen?
Sie meinte das eine 6 Wochen Frist erst ablaufen muss und dann wird die Akte dem Richter vorgelegt?
Was auch immer das heissen soll....
Hat das AG die Gläubiger schon angeschrieben???
Bis zur Eröffnung kann es nämlich noch mindestens 4 Wochen dauern...

Hoffe ihr könnt mir das näher erklären
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paps
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« Antworten #1 am: 28. Mai 2008, 17:42:39 »

Nun was die Rechtspflegerin damit sagen wollte, weis man natürlich nicht.

Aber das Aktenzeichen sollte erst mal reichen, um im Notfall vorläufigen Vollstreckungsschutz zu erhalten.

Gehen Sie denn davon aus, dass ein gerichtlicher Einigungversuch gestartet wird?
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
grizzly123
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« Antworten #2 am: 28. Mai 2008, 19:26:45 »

Naja, sie sagte das eine Geiwsse frist abgelaufen sein kann. 6 Wochen seit Antrag
Ich soll morgen beim zuständigen Sachbearbeiter anrufen damit der vielleicht meine Akte beim Richter
vorlegen kann. Damit die Verfahrenskosten gestundet werden dürfen und das LG eventuell sagen kan NEIN die Kosten werden nicht gestundet....

Keine Ahung ob die Gläubiger angeschrieben werden????
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