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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 07. Januar 2009, 22:21:35 *
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Autor Thema: Anstehende EV.Was darf gpfändet werden?  (Gelesen 760 mal)
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holva
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« am: 23. Juni 2005, 11:32:00 »

Hallo allerseits,
nachdem ich 10 Jahre mit meiner Einzelfirma selbständig war und von einer Berufsgenossenschft um 100.000 € geprellt wurde, bleibt mir nun nur noch die Abgabe diverser e.V. Anschließend werde ich eine private Insolvenz angehen. Welche Dinge darf der Gerichtsvollzieher innerhalb unseres Wohnhauses pfänden? Das Eigentum meiner Frau und meiner Kinder ebenfalls? Meine Frau hat schließlich mit der Firma nichts am Hut, aber wir haben auch keine Gütertrennung. Sollte man dies nachholen?
Über Eire Tipps würde ich mich sehr freuen, denn ich möchte meinen Gläubigern nicht mehr gönnen, als unbedingt nötig.
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« Antworten #1 am: 24. Juni 2005, 08:21:00 »

Hallo,

weder das Eigentum Deiner Frau, noch das Deiner Kinder können gepfändet werden. Der Gerichtsvollzieher ist aber verpflichtet bei allem, was er in Deiner Wohnung findet, davon auszugehen, dass es Dir gehört. Notfalls muss man also den Besitz nachweisen.

Bsp: Wenn bei Dir ein Goldbarren auf dem Tisch liegt, vermutet der GV zunächst, dass er Dir gehört. Wenn aber Deine Frau einen Kaufbeleg auf Ihren Namen hat, kann der Barren auch nicht gepfändet werden.

In einem normalen Haushalt ist nichts pfändbar, da diese Dinge alle zur normalen bescheidenen Lebensführung gehört.

MfG

ThoFa

[ Diese Nachricht wurde editiert von : ThoFa on 24-06-2005 08:22 ]
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« Antworten #2 am: 24. Juni 2005, 10:56:00 »

Zunächst mal vielen Dank für die schnelle Antwort!
Wenn ich nun für einige Teile keinen Kaufbeleg auf Namen meiner Frau habe weil es sich um Geschenke handelt, was dann? Wie häufig kommt so ein Gerichtsvollzieher, wenn ich mein Eigentum vorübergehend verschwinden lasse?
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 24. Juni 2005, 11:13:00 »

Hallo,

worum handelt es sich denn ? Vielleicht machst Du Dir ganz umsonst die Sorgen.

MfG

ThoFa
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 24. Juni 2005, 11:13:00 »


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holva
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« Antworten #4 am: 24. Juni 2005, 11:45:00 »

Da geht es zum Beispiel um meine Digitalcamera, um eine Jura -Kaffeeautomaten, mein Laptop, meinen Computer und meinen Fernseher( normaler 16:9, 82 cm) und meinen DVD -Player.
Gruß

hova
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« Antworten #5 am: 08. August 2005, 00:57:00 »

Oh je wem gehört denn das Wohnhaus? Etwa Ihnen, bei einer privaten Insolvenz
interessiert kein Mensch der Fernseher, jedoch wenn das Wohnhaus ihr Eigentum
ist, ist dies für einen Insolvenzverwalter ein \"Zuckerschlecken\", da dies
interessant ist für seine Masse. Je mehr Masse dieser bekommt umso besser
sieht dem Insolvenzverwalter kein Gehalt aus.
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