Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 04:38:06 *
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Autor Thema: Anstehende Insolvenz  (Gelesen 780 mal)
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noelmaxim
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« am: 29. Dezember 2008, 11:46:23 »

Hallo,

ich gehe zum1.2.2009 ( kann den Beginn auch auf den 1.1.2009 legen, auch später wäre denkbar) in ein Angestelltenverhältnis. Bisher war ich HGB 84er, also Selbstständig, das Gewerbe läuft noch!

Ist es ratsam, die Insolvenz vor Beginn des Angestelltenverhälnis anzumelden oder ist das egal? Ich spiele hier auf die Form des Insolvenzverfahrens an, als Selbstständiger kann ich ja Regelinsolvenz anmelden - einige meinen das wäre einfacher!

Wie steht es in diesem Zusammenhang mit der Gewerbeabmeldung??? Ist die ausschlaggebend für die Form des Insolvenzverfahrens?

Ich kann die günstigste Reihenfolge in Bezug auf Beginn Angestelltenverhältnis, Gewerbeabmeldung und Anmeldung Insolvenz nicht abschätzen! Wäre schön, wenn mir da jemand die Zusammenhänge verdeutlichen kann, bzw. sagen kann, wie ich das am geschicktesten anstelle.


MfG

Noelmaxim
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paps
Moderator
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Danke
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« Antworten #1 am: 29. Dezember 2008, 19:08:02 »

Um herauszufinden, welches Verfahren auf Sie zutrifft, beantworten Sie bitte die folgenden Fragen:

   Sind Sie selbstständig?

   Waren Sie selbstständig und haben Sie mehr als 19 Gläubiger?

   Waren Sie Arbeitgeber und bestehen gegen Sie Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (Lohn oder Gehalt)?

   Haben Sie Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus nicht abgeführter Lohnsteuer?

Wenn Sie einen dieser Punkte mit "ja" beantwortet haben,trifft die Regelinsolvenz zu.

Regelinsolvenz ist vom Grunde her einfacher in der Vorbereitung, da Sie keinen Einigungsversuch mit den GL unternehmen müssen.

Wenn Sie das Gewerbe weiter laufen lassen wollen, geht das auch in der InsO.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
noelmaxim
Jungspund
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Beiträge: 63

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« Antworten #2 am: 29. Dezember 2008, 21:47:30 »

Hallom paps,

danke für deine Hilfe

Sind Sie selbstständig?
Ja, HGB 84, freier Handelsvertreter

Waren Sie selbstständig und haben Sie mehr als 19 Gläubiger?
Ja

Waren Sie Arbeitgeber und bestehen gegen Sie Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (Lohn oder Gehalt)?
Nein

Haben Sie Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus nicht abgeführter Lohnsteuer?
Lohnsteuer? Ich war Selbstständig, Einkommenssteuerschulden habe ich wie Haare auf dem Kopf!

Wenn Sie einen dieser Punkte mit "ja" beantwortet haben,trifft die Regelinsolvenz zu.
Ok, also Regelinsolvenz, nur was ist, wenn ich bei Insolvenzantrag Angestellter bin??? Ist das dann trotzdem Regelinsolvenz, obwohl mittlerweile auch Privatschulden dabei sind?

Regelinsolvenz ist vom Grunde her einfacher in der Vorbereitung, da Sie keinen Einigungsversuch mit den GL unternehmen müssen.

Wenn Sie das Gewerbe weiter laufen lassen wollen, geht das auch in der InsO.
Ich glaube da ich auch Gewerbesteuerschulden habe, dass ich eine Gewerbeuntersagung bekommen werde. Was ist eigentlich mit meinen Gewerbeeinnahmen, wenn dies nicht der Fall ist und ich über mein Festgehalt schon den pfändbaren Teil abführe? Werden mir diese auch gepfändet?

Danke für die Hilfe.
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Feuerwald
Moderator
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Danke
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WWW
« Antworten #3 am: 29. Dezember 2008, 22:37:19 »


 Ist das dann trotzdem Regelinsolvenz, obwohl mittlerweile auch Privatschulden dabei sind?

-> ja, siehe § 304 InsO



Ich glaube da ich auch Gewerbesteuerschulden habe, dass ich eine Gewerbeuntersagung bekommen werde.

-> Ziel des Regelinsolvenzverfahrens ist auch die Weiterführung. Solange für das bestehende Gewerbe keine Untersagung ausgesprochen wurde, kann das in der Insolvenz zunächst nicht erfolgen.


Was ist eigentlich mit meinen Gewerbeeinnahmen, wenn dies nicht der Fall ist und ich über mein Festgehalt schon den pfändbaren Teil abführe? Werden mir diese auch gepfändet?

-> das lässt sich nicht in zwei Sätzen erschöpfend beantworten.


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