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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 04:47:28 *
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Autor Thema: Antrag auf Privatinsolvenz  (Gelesen 2656 mal)
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grizzly123
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« am: 28. März 2008, 09:19:45 »

Hallo Boardteilnehmer,

Nächste Woche geht der Antrag zur Eröffnung der Verbraucherinsolvenz an das für mich zuständige Insovenz/ Amtsgericht.
Ab wann komme ich den in den Genuss des Pfändungsschutz???
Ich habe mich vor der Eröffnung im Internet 8informiert und gelesen das bevor der Antrag abgegeben wurde 4 Wochen davor der Schutz schon besteht??

Noch eine weitere Frage:
Wird mir nach der Eröffnung der Insolvenz mein Telefonanschluss gekündigt???
Eventuell auch der bestehende Handyvertrag- habt ihr da erfahrungen???
« Letzte Änderung: 28. März 2008, 10:43:52 von grizzly123 » Gespeichert
ThoFa
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« Antworten #1 am: 28. März 2008, 13:16:42 »

Hallo,

erst mit Insolvenzeröffnung gibt es den Pfändungsschutz. Pfändungen, die vier Wochen vor Antragsabgabe oder danach , erfolgen, werden unwirksam (§ 88 InsO).

Ob Telefon- und/oder Handyvertrag gekündigt werden, kann nicht vorhergesagt werden. Selbst innerhalb der Unternehmen gibt es keine einheitliche Linie.

MfG

ThoFa

 
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Feuerwald
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« Antworten #2 am: 28. März 2008, 13:35:43 »

Noch ergänzend:

Im Fall eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist die sog.  Rückschlagsperre sogar 3 Monate (§ 312 InsO).

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grizzly123
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« Antworten #3 am: 28. März 2008, 13:42:59 »

Danke für eure Antworten!!!

Ab wann gilt den der Schutz??? Ab dem Zeitpunkt wo der Antrag beim Gericht liegt oder erst wenn man ein "Eröffnungsbescheid" hat??
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ThoFa
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« Antworten #4 am: 29. März 2008, 13:29:23 »

Hallo,

wie ich es schon schrieb, ab Eröffnung. Sobald Sie also den Bescheid haben.

MfG

ThoFa
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 29. März 2008, 13:29:23 »



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