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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 04:48:26 *
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Autor Thema: Antrag auf Regelinsolvenz wenn Unterlagen verloren sind  (Gelesen 980 mal)
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konrado
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« am: 05. Mai 2009, 21:40:30 »

 coffee
Also habe glaube ein echtes Problem oder auch vieleicht keins.Bin seit 2000 krank und seit letztes Jahr voll erwerbsunfähig.100%.Meine frau ist im 1.Arbeitsmarkt (500€ Netto)und mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft.Wir bekommen ergänzende Leistungen nach SGB II.
Aus einer frühreren (vor der Erkrankung) selbständigen Tätigkeit (Computerhandel und Bistro) bestehen Verbindlichkeiten. Will jetzt die Regelinsolvenz beantragen da mehr als 20 Gläubiger.Bis jetzt noch kein Problem denke ich. 1999 sollte bei mir eine Buchprüfung für die Jahre davor vom finanzamt durch geführt werden.Habe alles ordentlich gemacht ,daher auch kein Problem.Nur wollte ich halt nicht das der Prüfer im Bistro zwischen den Gästen sitzt und hatte ihm angeboten die kompletten Unterlagen ins Amt zu bringen.Er war einverstanden und ich brachte mit meiner Frau 2 Wäschekörbe voll Ordner hin.Zu diesem zeitpunkt waren wir schon verschuldet und deswegen waren auch die Gerichtlichen Titel bei den Unterlagen.Dann kam für mich der Schicksalschlag und ich kam am 1.Mai 2000 mit schweren Herz und Lungenproblemen ins Krankenhaus.Heute ist deshalb immer noch eine mögliche Transplantation von den Ärzten im Gespräch. Als ich mich Ende 2000 soweit aufgerappelt hatte und beim Finanzamt mal nachfragte waren alle Unterlagen spurlos verschwunden.Bis heute. Hatte damals auf eine Umsatzsteuer Rückzahlung von 10000 DM gerechnet.Aber das ist halt vorbei.Jetzt mein Problem.Bin dabei alle mir bekannten Gläubiger an zuschreiben und zu versuchen eine außergerichtliche Einigung zu erziehlen.In meinem Fall sicherlich mit geringem finanziellem Aufwand möglich.Aber was ist mit den Gläubigern die ich nicht mehr kenne weil nicht mehr unter dem altem Namen vorhanden (Computerbranche).Viele kann ich nicht mehr anschreiben weil ich die Kunden Nr. nicht mehr habe.Buchhaltung ist noch auf dem PC vorhanden.Aber keine Adresse und Kunden Nr.So wenn ich mit allen die ich erreiche klar gekommen bin und dann wegen den anderen das IN beantrage,was passiert dann wenn es keine Gläubiger mehr gibt.Selber Pleite odermelden sich einfach nicht.Wird das Verfahren dann nicht eröffnet und wenn doch was passiert mit dem Geld über der Pfändungsfreigrenze oder möglicherweise Immobilien die dann da sein könnten.(Erbschaft).Gibt es eine andere Möglichkeit Gläubiger auf zufinden? Schufa und Schuldenregister ist nicht viel eingetragen.
Würde mich freuen wenn ich Hilfe und Infos bekommen könnte.Möchte gerne zumindestens meine Frau schuldenfrei machen.
Danke im voraus.
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 06. Mai 2009, 01:04:34 »

... So wenn ich mit allen die ich erreiche klar gekommen bin und dann wegen den anderen das IN beantrage,was passiert dann wenn es keine Gläubiger mehr gibt.Selber Pleite odermelden sich einfach nicht.Wird das Verfahren dann nicht eröffnet und wenn doch was passiert mit dem Geld über der Pfändungsfreigrenze oder möglicherweise Immobilien die dann da sein könnten.(Erbschaft).Gibt es eine andere Möglichkeit Gläubiger auf zufinden?  ...

-> bitte noch mal genauer darlegen, ich kann die Frag(en) nicht wirklich verstehen.

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konrado
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« Antworten #2 am: 06. Mai 2009, 07:51:47 »

 :dntknw:Ok kein Problem. Ich schreibe alle mir bekannten Gläubiger an und einige mich mit denen außergerichtlich.(Hoffe ich)Jetzt gibt es aber bestimmt noch weitere Gläubiger die ich nicht mehr erreichen kann weil z.B.die Firma aufgelöst wurde oder an die Konkurenz verkauft wurde.In der Computerbranche sehr oft vorgekommen.Diese Gläubiger haben sich in den letzten 10 Jahren nicht mehr gemeldet und daher kann ich nicht sagen ob es die überhaupt noch gibt.Klar dann einfach abwarten,aber was ist wenn ich in nächster Zeit z.B. durch eine Erbschaft Immobilien bekomme.Möglichkeit ist gegeben.Dann aufeinmal melden sich Gläubiger und dann habe ich Probleme mit erneuten Pfändunge. Ist eine IN überhaupt möglich wenn ich keinen Gläubiger nennen kann?
Gruß
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MissTraut
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« Antworten #3 am: 06. Mai 2009, 19:46:52 »

Hallo,

sind Forderungen tituliert worden ? Wurdest Du angemahnt ?

Hast Du eine Quittung für die Ordner erhalten die Du dem Prüfer übergeben hast ?

Möglicherweise sind viele der Forderungen verjährt ? Gibt es derzeit Vollstreckungsversuche, Mahnschreiben ?

LG
MissTraut
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konrado
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« Antworten #4 am: 06. Mai 2009, 21:13:23 »

erstmal danke für die Antwort.
Nein habe keine Quittung vom Finazamt bekommen. Es bestanden Vollstreckungstitel ,die waren aber auch alle in den ordnern. In den letzten 9 Jahren wurden keine Vollstreckungsmaßnahmen von diesen mir nicht mehr bekannten Gläubigern gemacht. Stehen auch keine in der Schufa oder Schuldenregister.Nur die Vollstreckungstitel sind ja 33 Jahre gültig und wurden so zwischen 1995 und 1999 zugestellt.
Nach 1999 habe ich alle Unterlagen nur die von 1993 bis 1999 nicht.
Danke nochmals biggrin
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 06. Mai 2009, 21:13:23 »



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