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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 04:48:41 *
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Autor Thema: Antrag auf Versagung der RSB - Nicht zulässig?  (Gelesen 392 mal)
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« am: 22. April 2010, 20:38:31 »

Hallo!

Hatte doch letztens wegen RSB-Versagungsängsten hier reingeschrieben. Es gibt 2 Gläubiger die eine "angeblich
aus unerlaubte Handlung" eine Forderung angemeldet
haben. Ich habe nicht wiedersprochen.

Können die 2 Gläubiger einen Antrag auf Versagung der RSB stellen? Finde im Internet folgendes:

http://www.brennecke-partner.de/51427/Restschuldbefreiung-Versagung-Teil-8---Antrag

Darunter geht hervor, das sie es nicht dürfen, da die Forderung ja von der RSB ausgenommen ist. MfG
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rookie


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« Antworten #1 am: 22. April 2010, 20:45:23 »

Warum sollten die ( auch wenn es ginge ) einen Versagungsantrag stellen ?

Die bekommen doch Ihr Geld
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KSC


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« Antworten #2 am: 22. April 2010, 20:47:00 »

Bekomme schon ( Direkt nach Ende des Insolvenzverfahrens) aber, das sind genau die, die am meisten Druck gemacht haben.

Strafanzeigen haben sie auch gestellt, sind aber nicht damit durchgekommen.
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rookie


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« Antworten #3 am: 22. April 2010, 20:54:13 »

Das sind diejenigen bei denen Sie verpennt haben Widerspruch einzulegen... wink

Deswegen zahlen Sie jetzt.


Warum haben Sie so ne Angst vor Versagungsanträgen ?
« Letzte Änderung: 22. April 2010, 20:57:29 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 22. April 2010, 20:57:47 »

Ja das ist kein Problem, die 1200 spare ich mir während dem Verfahren unterm Kopfekissen an :-) Hauptsache die können mir da kein Bein stellen, man bin ich jetzt beruhigt!!!

Das wären nämlich die, die mir mächtig auf den Zeiger gegangen sind, alles Top  thumbup thumbup thumbup thumbup
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« Antworten #4 am: 22. April 2010, 20:57:47 »



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« Antworten #5 am: 22. April 2010, 21:00:03 »

Es ist so:

Die ersten, in etwa 5 Monaten wo das Verfahren lief, war mir alles einfach sch.... egal. Dachte Pech, jetzt kriegen sie nixmehr und fertig.

Aber nach und nach, haben sich meine Pläne (Schule) geändert.

Dann -könnte- evtl. einen Versagungsantrag gestellt werden, aber ist es den Gläubiger lieber

- das ich in den weiteren 5 Jahren, sicher 4 ohne Ausbildung arbeitslos bin

oder

- ich die Realschule mache, nebenbei arbeiten gehe, und dann auch noch eine ERSTausbildung mache, diese in der Lebensplanung im Einklang steht.

Bei beiden gehen sie leer aus.
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« Antworten #6 am: 22. April 2010, 21:01:45 »

Auf den Zeiger gingen mir auch einige....einfach gegen die Wand rennen lassen.
Ich hab mir da nicht eine Sekunde nen Kopp darüber gemacht.

Das sollten Sie auch langsam mal tun.

Lebbe geht weiter...
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« Antworten #7 am: 22. April 2010, 21:05:39 »

Das stimmt. Nur wollte ich mir irgendwie unbedingt sicher sein, das ich auch ohne Probleme in 5 Jahren die RSB bekomme, sonst war alles umsonst, und darauf hab ich echt garkeine Lust
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Tags: Unerlaubte Handlung  RSB Versagung  Regelinsolvenz  Insolvenz 
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