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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 04:49:15 *
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Autor Thema: Antrag nach § 851 b ZPO  (Gelesen 815 mal)
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maeuschen
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Beiträge: 34

Danke
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« am: 24. Juni 2009, 08:18:12 »

Hallo,

kann mir jemand helfen ich hab keine Ahnung was in einem Antrag auf Pfändungsschutz rein muss?

Gibts dafür formulare muss es formlos erfolgen??

Habt ihr vielleicht ein Mustertext??

Danke
Gespeichert
Insokalle
weiß was
*****

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Beiträge: 1546

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237


« Antworten #1 am: 24. Juni 2009, 11:55:02 »

Geht es bei Ihrer Frage nochmals um Ihre Einnahmen aus der Untermiete?
Vielleicht sollten Sie das Problem lieber nicht allein angehen, zumal m.E. geringe Erfolgsaussichten bestehen. Es gibt mehrere Möglichkeiten für den Pfändungsschutz:

Diesen Fall hier habe ich gefunden:
Ein Schuldner hat ein möbliertes Zimmer untervermietet. Mietvertraglich übernahm er sowohl die Renovierungspflichten für das untervermietete Zimmer als auch die Reinigung der Gemeinschaftsräume. Vermutlich wurde die Renovierungspflicht für das untervermietete Zimmer nicht auf den Untermieter übertragen. Ob das eine Rolle spielen könnte, ist mir noch nicht klar. Jedenfalls entschied das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 14.08.2007 zum AZ: 86 T 332/07, dass hier ein Fall des § 850i Abs. 2 ZPO vorliegt, da die Vergütung zu einem nicht unwesentlichen Teil als Entgelt für neben der Sachbenutzung gewährte Dienstleistungen erfolgt.

Trifft dieser Fall nicht zu, scheint mir unklar zu sein, ob § 851b oder doch eher § 765a ZPO die richtige Wahl bei der Untermiete ist. Ein örtlicher Anwalt könnte die Gebietsgepflogenheiten kennen.
Auch bezüglich der Argumentation sollten Sie sich beraten lassen.
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