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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 04:52:27 *
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Autor Thema: Anwalt bereits beauftragt mit aussergerichtlicher Einigung  (Gelesen 601 mal)
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Niki0611
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« am: 20. Juni 2010, 15:40:15 »

Hallo zusammen,

folgende Situation: ich habe bei 2 Banken Schulden und Anfang Juni eine Anwältin mit der Regulierung beauftragt. Mittlerweile hat die erste Bank die gesamte Geschäftsbeziehung gekündigt und eine letzte Frist bis zum 23.06.10 gestellt.

Bei der anderen Bank habe ich Anfang des Monats die Zahlungen eingestellt, da mir dies vom Anwalt angeraten wurde.

Nun ist es so, dass meine Hausbank mir auch etwas die Pistole auf die Brust gesetzt hat bezgl. der Rückführung des Dispokredits. Hier ist eine Vereinbarung bezgl. der Rückführung getroffen worden. Die Hausbank habe ich auch nicht als Gläubiger bei dem Anwalt mit angegeben. Insofern sind die Herrschaften vorerst aussen vor.

Allerdings beunruhigt es mich etwas, dass durch die Kündigung von Bank a) nun ein negativer Schufaeintrag die Folge ist.  Könnte dies Konsequenzen auf die Vereinbarung mit der Hausbank haben ? Erfolgt seitens der Schufa eine Auskunft an die Hausbank, oder erfährt die Bank nur durch eigene Abfrage davon ??

Ich bin schon leicht panisch, dass sich die Hausbank nun solange ruhig verhält, bis nächste Woche mein Gehalt eingeht und ich dann die Kündigung bekomme, bzw. das der Dispo komplett fällig gestellt wird.

Ich habe vorsichtshalber für Donnerstag einen Termin bei der Sparkasse vereinbart und möchte mir dort ein Guthabenkonto einrichten lassen. Ich habe auch bereits auf die Problematik mit der Schufa etc. am Telefon bei der Terminvereinbarung hingewiesen. Allerdings ist es dann zu spät das Gehalt umzuleiten, da der AG immer sehr zeitig bezahlt.

Zur Information möchte ich noch anmerken, dass ich bei einem aussergerichtlichen Vergleich inkl. Zinsen meine Schulden in 72 Monaten zu 85 % zahlen könnte, da ich ein hohes pfändbares Einkommen habe und auch keine Unterhaltsverpflichtungen.

Für Erfahrungen und Tipps bedanke ich mich schon im voraus.


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ThoFa
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WWW
« Antworten #1 am: 20. Juni 2010, 20:52:12 »

Hallo,

der schlimmste Feind des Beraters ist der Kunde.  heulen

Sie sollten schnellstmöglich mit Ihrer Anwältin reden und die Sachlage mit der "fehlenden" Bank klar machen. Warum haben Sie diese Bank nicht mit zur Regulierung gemeldet?

MfG

ThoFa

 
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Niki0611
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« Antworten #2 am: 21. Juni 2010, 07:21:58 »

Guten Morgen,

danke für die Antwort. Ich habe die "fehlende" Bank nicht mit aufgenommen, weil ich bevor ich den Anwalt eingeschaltet habe, bereits die Einigung über die Rückführung getrofffen hatte.

Ich habe den Sachverhalt allerdings schon bei der Anwältin dargelegt. Aber es wird wohl so ausgehen, dass ich, wenn ich ein neues Konto bekomme, diese dann nachmelden werde.

Gruss

Niki0611
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