Hallo tom0815

Eine Betrugsanzeige ist immer die schärfste Form der Mahnung. Ich hatte das Problem auch; letztendlich wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt, da ich ja wirklich nicht bezahlen konnte.
Zum Einen: Es ist - trotz Vorladung -
keine Pflicht, zur Polizei zu fahren und dort eine Aussage zu machen. Wenn man aber eine solche Vorladung wahrnimmt, sollte man sehr aufpassen, wie man was formuliert und was man erzählt. Idealerweise sollte man einen Beistand mitnehmen, man hat das Recht dazu und dazu würde ich auch dringend raten.
Ich war damals nicht bei der Polizei und das Verfahren wurde auf dem schriftlichen Weg binnen kurzer Zeit erledigt, nämlich eingestellt.