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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 05:02:39 *
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Autor Thema: Arbeit und Wohnort in der Schweiz  (Gelesen 5937 mal)
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« am: 27. April 2007, 13:07:11 »

Hallo,

ich habe ein Arbeitsangebot über ein Projekt in der Schweiz über min. sieben Monate. Dort würde ich dann als Angestellter eingestellt und würde meinen offiziellen Wohnort dorthin verlegen. Ich wäre in der Schweiz Steuer- u. sozialversicherungspflichtig.

Wie wirkt sich das auf meine seit etwas über zwei Jahren laufende Regelinsolvenz (ich bin seit 1994 selbständig) aus? Kann mir jemand dazu etwas sagen?


Anfragende Grüße

Reiner
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« Antworten #1 am: 27. April 2007, 13:38:22 »

Hallo,

Verfahren abgeschlossen oder noch eröffnet ?

MfG

ThoFa
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« Antworten #2 am: 27. April 2007, 14:14:03 »

Hi,

noch eröffnet. :-(  Bis jetzt habe ich noch keine Benachrichtigung, dass das Verfahren abgeschlossen und die WVP begonnen hat.


Seufzende Grüße

Reiner
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« Antworten #3 am: 27. April 2007, 14:22:55 »

Hallo,

dann haben Sie das gleiche "Problem" wie Selena-Luna hier im Forum. Allerdings haben Sie das Glück, dass Sie in die Schweiz gehen wollen. Da ist es für einen IV etwas schwieriger eine Lohnpfändung durchzusetzen. Sie sollten die Sache mit dem IV besprechen, i.d.R. wird bei Arbeitnehmern in der Schweiz vereinbart, dass diese den pfändbaren Betrag analog zur Deutschen Pfändungstabelle selber anweisen.

Was machen Sie derzeit hier in Deutschland beruflich ?

MfG

ThoFa
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« Antworten #4 am: 27. April 2007, 14:35:58 »

Hi,

ich bin selbständiger Softwareentwickler. Dies gibt mir Möglichkeiten, die ich als Angestellter nicht habe. Ich war letztes Jahr sechs Monate angestellt und hatte nur Probleme, die ich anfangs als Selbständiger mit meiner IV auch schon hatte. Ich habe größere Differenzen mit ihr, da es ihr vollkommen egal ist, was mit mir und meiner Familie passiert. So waren wir monatelang nicht krankenversichert, weil ich nicht das Geld bekommen habe, was mir zugestanden hätte und ich musste Geschäftskosten von dem bisschen Geld bezahlen, was wir eigentlich zum Leben hatten. :(

Dann hatte sie unser Haus mit 80.000 Euro Verlust verkauft und wir mussten innerhalb weniger Wochen eine neue Wohnung finden, was bekanntlich mit einer EV und der Inso und noch selbständig, alles andere als einfach war. Dann kam wenige Tage nachdem wir umgezogen waren der Bescheid vom Gericht, dass meine IV uns über eintausen Euro weniger für den Umzug zugestehen wollte, weil sie einfach irgendwelche Beträge gekürzt hatte ohne bei uns oder dem Umzugsunternehmen nachzufragen. :(

Daher ist es mir ziemlich wurscht was sie denkt. Denn in guten Monaten hält sie die Hand auf und in schlechten (wenn wir die Miete nicht bezahlen können) sagt sie "Pech gehabt". Sie gesteht mir nicht zu, etwas Rücklagen zu bilden, um eine kurze projektlose Zeit zu überstehen.

Erläuternde Grüße

Reiner
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 27. April 2007, 14:35:58 »



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« Antworten #5 am: 27. April 2007, 14:47:52 »

Hallo,

Sie machen die gleichen Fehler wie so viele. Sie glauben, dass sich die IVin für Sie zuständig ist. Das ist sie nicht. Und Ihnen sollte keinesfalls egal sein, was sie denkt, denn eine solche Einstellung kann Sie die Restschuldbefreiung kosten.

MfG

ThoFa
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« Antworten #6 am: 27. April 2007, 15:11:53 »

Hi,

nun, es geht schon hart zu mit meiner IV: Als z. B. letztes Jahr ein Projektvertrag vorzeitig gekündigt wurde, weil der Abteilung für die ich tätig war, mal eben das Budget um fast eine Million Euro gekürzt wurde, habe ich die erste einigermaßen passende Arbeit angenommen. Dies war eine Festanstellung in dem Ort, wo ich auch vorher mehrere Projekte hatte. Nun hatten wir drei Wohnorte: Der Ort wo meine Frau noch studiert, die eigentliche Wohnung, die wir nach dem Verkauf des Hauses bekommen konnten, und mein Appartment wo ich gearbeitet habe. Nun sagte die IV, die eigentliche Wohnung interessiere sie nicht (mit Strom und Nebenkosten ca. 1.100 Euro!), und ich solle froh sein, dass ich Geld für das Appartement zugestanden bekomme. Absolut weltfremd! Denn wie sollte ich meiner Arbeit nachgehen, wenn ich dort nicht wohnen kann? Ich hätte natürlich auch keine Arbeit annehmen können, weil sie zuweit weg ist. Mir war es aber wichtig Geld zu verdienen. Und im Umkreis um den Studienort meiner Frau ist kaum Arbeit zu bekommen.

Und als ich vorletztes Jahr für zwei Monate keine Arbeit hatte, hatte sie, nachdem das Projekt auslief und ich ALG II beantragen musste, 1. der ARGE mitgeteilt, dass ich schon genug Geld für den Monat bekommen hätte (das war aber eigentlich für den Vormonat) und hat mir das Konto komplett abgeräumt. Nach vielen Telefonaten hat sie mir dann freundlicherweise 180 Euro zurück überwiesen. Allerdings war es gerade Monatsanfang und bis die ARGE alles genehmigt und Geld überwiesen hat, dauert es eben. Insbesondere, da ja der ARGE gesagt wurde, ich hätte angeblich soundsoviel Geld erhalten, zahlte die ARGE erst für den Folgemonat. :(

So mussten meine Mutter, die nur eine kleine Witwenrente bekommt und meine Schwiegermutter (die noch meine Schwägerin unterstützen muss) und das Sparschwein meiner Schwägerin hinhalten, damit wir Geld hatten um uns etwas zum Essen zu kaufen.

Jetzt weiß ich wirklich nicht was ich machen soll.  :-\  Wäre es denn anders, wenn die WVP schon begonnen hätte?

Nachdenkliche Grüße

Reiner
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