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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 05:02:56 *
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Autor Thema: Arbeite im Ausland, meine Tochter geht zurück nach Deutschland und macht eine Au  (Gelesen 222 mal)
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nasch2
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« am: 26. Juli 2011, 20:46:57 »

Hallo
wir wohnen bis jetzt als 5 köpfige Familie in den USA, meine Restschuldbefreiung ist für März 2011 bestätigt. Meine Tochter wird jetzt eine Lehre in Deutschland anfangen. Reduziert sich dadurch die Anzahlder unterhaltspflichtigen Personen??? Ich muss sie ja finanziell unterstützen, wenn sie versucht einen Haushalt zu führen.
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tomwr
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« Antworten #1 am: 26. Juli 2011, 22:52:57 »

meine Restschuldbefreiung ist für März 2011 bestätigt.
Was soll das denn bitte genau heißen ?
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nasch2
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« Antworten #2 am: 27. Juli 2011, 00:07:11 »

das ich im März 2013 mit allem durch bin. den genauen wortlaut der anschreiben vom gericht muesste ich morgen nachlesen, habe ich auf der arbeit, kann ich dann aber zusenden
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Angestellte80
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« Antworten #3 am: 27. Juli 2011, 07:28:25 »

solange kein Beschluss vom Gericht vorhanden ist, dass deine Tochter nicht mehr als unterhaltspflichtig gilt, bist du ihr gegenüber zum unterhalt verpflichtet. Oder ist sie älter als 25?
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Viele Grüße

Angestellte80
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