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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 05:07:42 *
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Autor Thema: Arbeiten in den USA trotz Wohlverhaltensperiode???  (Gelesen 1382 mal)
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Steven1311
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« am: 23. Januar 2008, 13:37:35 »

Ich bin seit 2 Jahren in der Regelinsolvenz (aus Selbstständigkeit und privat) und habe nun von meinem deutschen Arbeitgeber die Chance bekommen, in die USA zu gehen und im Aussendienst zu arbeiten.
Ich selbst habe auch die amerikanische Staatsbürgerschaft.
Ist es mir erlaubt, für meinen Arbeitgeber in den USA zu arbeiten und dort zu leben?
Ich würde also mit einen deutschen Arbeitsvertrag in die Staaten gehen.
Vielen Dank für die Hilfe.
Steven
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paps
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« Antworten #1 am: 23. Januar 2008, 19:36:00 »

Sie dürfen.

Informieren Sie den IV und das Gericht.

Vergessen Sie nicht eine Klärung über den Umgang mit den Pfändbaren Beträgen.

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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Steven1311
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« Antworten #2 am: 23. Januar 2008, 20:29:16 »

Ich bin ja weiterhin in Deutschland gemeldet.
Da kann ich doch gleich den Pfändbaren Betrag von meinem Arbeitgeber abtreten lassen direkt an meinen
IV, oder?
Gruss Steven
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 24. Januar 2008, 17:00:55 »

Hallo,

warum sind Sie dann weiter in D gemeldet ?

MfG

ThoFa
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Steven1311
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« Antworten #4 am: 24. Januar 2008, 17:03:45 »

hallo,
was soll ich denn sonst machen?
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 24. Januar 2008, 17:03:45 »



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ThoFa
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« Antworten #5 am: 24. Januar 2008, 17:06:46 »

Hallo,

na wenn Sie in die USA umziehen, melden Sie sich doch natürlich in Deutschland ab, oder nicht ?

MfG

ThoFa
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Steven1311
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« Antworten #6 am: 24. Januar 2008, 20:14:34 »

huhu,
aber was hat das mit meiner wohlverhaltensperiode zu tun?
gruss Steven
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ThoFa
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« Antworten #7 am: 25. Januar 2008, 12:01:21 »

Hallo,

Sie müssen dem Gericht und dem TH einen Wohnsitzwechsel melden. Insofern hat es auch etwas mit der WVP zu tun. Ich verstehe halt nicht den Grund, warum Sie sich in D nicht abmelden wollen. Zumal Sie dann zudem noch gegen das Mledegesetz verstoßen.

Wenn ich das richtg verstehe, werden Sie weiter von Ihrem Arbeitgeber in D bezahlt, somit ändert sich an der Abführung des pfändbaren Betrages an den TH nichts.

Weiterhin müssen Sie noch beachten, wo Sie zukünftig steuerpflichtig sind.

MfG

ThoFa

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Steven1311
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« Antworten #8 am: 25. Januar 2008, 12:08:07 »

Hallo,
Ich weiss ja nicht, für wie lange ich in den Staaten bleibe.
Ich hoffe für immer, weil es mein Traum war und ist für eine deutsche Firma in den Staaten zu arbeiten.
Ich lasse nur den Zweitwohnsitz in deutschland für alle Fälle.
Wie das mit der Steuer läuft weiss ich auch nicht genau.
Weiss jemand, wie dass in der Regel so abläuft, wenn einer in die USA zum arbeiten geht und dort wohnt?
Gruss Steven
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