295 InsOspricht nicht von einer Tätigkeit, sondern von einer angemessenen Tätigkeit.
Wenn Sie also körperlich und familiär in der Lage sind, 8 Stunden (am Tag) zu arbeiten, dann ist das angemessen.
Haben Sie noch kleinere Kinder zu versorgen/betreuen, kann auch ein Teilzeitjob angemessen sein.
Ob es auf Grund ihrer Voraussetzungen einfach ist, einen entsprechenden Job zu bekommen und ob daraus pfändbare Beträge entstehen, ist erstmal unerheblich.
Sollten Sie also eine Kandidatin für 8 Stunden sein, sollten Sie sich weiter bewerben.