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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 05:08:59 *
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Autor Thema: Arbeitgeber / Unterhaltsberechtigte Person  (Gelesen 671 mal)
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gebhardt0902
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« am: 03. April 2010, 14:34:10 »

Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage und brauche euren Rat.

Ich bin Fahrer für Blut und Organtransporte. Jetzt ist es so das ich bei meinem jetzigem Arbeitgeber seid september2009 beschäftigt bin, ich habe sofort mit
offenen Karten gespielt und Ihm gesagt das ich in der Regelinsolvenz bin. bis dato war das auch kein Problem.

Im Januar habe ich geheiratet. und habe dieses meiner Insolvenzverwalterin mitgeteilt so wie meinem Arbeitgeber mit der Lohnsteuerkarte etc.
Jetzt gilt meine Frau als Unterhaltsberechtigte Person und rutsche in der Pfändungstabelle nach oben heist Pfändungsbetrag wäre jetzt 1360Euro
Netto.
Mein Arbeitgeber Überweist mir nach wie vor immer nur noch 1070Euro netto und Überweist den restbetrag von ca 280 Euro an meiner Insolvenzverwalterin.
Nach mehrmaligen Aufklärung das er mir doch auch jetzt mehr auszahlen könne reagiert er leider nicht. Was kann ich tun?

Meine insolvenzverwalterin hat meinem AG schon ein Fax und Brief geschrieben das er doch meine Frau als Unterhalsberechtigte Person ansehen soll.
Meiner Insolvenzverwalterin sagt aber auch gleichzeitig das wenn er das Geld Überweist auf das Konto von Ihr kann Sie es mir nicht mehr zurück zahlen und sagt das ist sei schuld meines AG
Was kann ich denn noch tun. Denn ich habe ja jetzt eine Frau und ein Kind zu versorgen und meine Frau arbeite  auf 400 euro basis.

Welchen Tipp könnt ihr mir geben.

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rookie


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« Antworten #1 am: 04. April 2010, 17:35:49 »

Ihr AG muss den Betrag korrekt ausrechnen und dem Th überweisen....sollte er trotz Kenntnis der unterhaltsberechtigten Personen zuviel an den Treuhänder überweisen, muss er Ihnen rein rechtlich den zuviel gezahlten Betrag ersetzen....

Wenn er sich stur stellt....zum Anwalt. Der macht das dann schon  smoke
« Letzte Änderung: 04. April 2010, 17:39:16 von rookie » Gespeichert
gebhardt0902
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« Antworten #2 am: 04. April 2010, 18:14:15 »

Zu was für einen Anwalt soll ich denn gehen?

mein AG sagt naja er habe davon nix gewusst.
Und es sind mittlerwiele 500 euro die da flöten gegangen sind.

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paps
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« Antworten #3 am: 05. April 2010, 12:08:47 »

Ein Anwalt für Arbeitsrecht.

Wurde die Heirat mit Urkunde beim AG nachgewiesen?
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
gebhardt0902
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« Antworten #4 am: 05. April 2010, 12:40:54 »

ja ich habe eien Kopie der Heiratsurkunde meine Th gesendet und meinem Arbeit zudem hat er ja auch die Lohnsteuerkarte
wo jetzt die Klasse 3 eingetragen worden ist.

Gibt es denn irgendein Gesetzt wo drine steht wer unterhaltsberechtigt ist und
wo drine steht das der Ag mir dieses auszahlen soll/muss.

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« Antworten #4 am: 05. April 2010, 12:40:54 »



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rookie


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« Antworten #5 am: 05. April 2010, 15:34:28 »

Zu was für einen Anwalt soll ich denn gehen?

mein AG sagt naja er habe davon nix gewusst.
Und es sind mittlerwiele 500 euro die da flöten gegangen sind.



Er muss Ihnen jetzt schon die 500 ersetzen....gehen Sie zum Anwalt....der erklärt dem AG dann schon was er zu berücksichtigen hat..
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