Habe mit dem TH gesprochen....der Arbeitgeber ist für die korrekte Abführung verantwortlich.
Bei Lohnabtretung obliegt das in
erster Instanz der Firma als Drittschuldner.
Ich kann die Differenz selbst ausgleichen, muss ich aber nicht zwingend, auch wenn ich Kenntnis von der Unrichtigkeit habe.....nur mal nebenbei bemerkt, gerade im Hinblick auf die Mitwirkungspflicht.
Ausnahmsweise soll ich den Rest diesen Monat selbst auf das Verfahrenskonto überweisen was aber ein einmaliger Vorgang bleiben sollte.
Sollte beim nächsten Mal wieder was nicht stimmen, kommt eine Rüge mit Stellungnahme per Post ins Personalbüro......

Kann doch nicht so schwer sein den korrekten Betrag auszurechnen.
So der O-Ton des TH.