Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 05:17
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 05:17:26 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Arbeitgeber rechnet falsch ab...  (Gelesen 665 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
prazius
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 9

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0


« am: 05. November 2009, 21:11:03 »

Schönen guten Abend,

habe schon die Suche genutzt, bin aber leider nicht fündig geworden.
Kurze Frage:

Wenn der Arbeitgeber zu wenig an den TH abführt, weil er zu viele Unterhaltsberchtigte eingegeben hat, wer haftet da ?

Meine Abrechnungen bekommt der TH und sieht es ja dann. Wird mir dann nachträglich wieder etwas abgezogen oder ist der Arbeitgeber in der Schuld ?

Vielen Dank für die Antworten !
Gespeichert
rookie


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 7


« Antworten #1 am: 06. November 2009, 15:49:12 »

Wenn Ihr Chef zu wenig an den Th zahlt, müssen Sie es nachzahlen weil Sie ja zuviel Geld bekommen haben.

Dann wären Sie in der Schuld-

Entweder der AG zahlt es mit der nächsten Lohnabrechnung nach oder Sie müssen es dem Th selbst überweisen....musste ich auch schon..... cry

Stellen Sie im Lohnbüro sicher, dass die Berechnungen zukünftig ordungsgemäss ausgeführt werden. Ihr Chef ist dazu rechtlich verpflichtet. Er könnte sonst Ärger mit dem Th bekommen.

Selbstverständlich müssen Sie Ihm dann die korrekten Infos zukommen lassen.

Mit dem Hintergrund Ihrer Mitwirkungspflicht gem. der InsO würde ich den Th fragen was zu machen ist bevor er es selbst merkt. Sie haben ja bereits Kenntnis von der Sache.

Meist muss man den zuviel gezahlten Betrag selbst auf das Verfahrenskonto überweisen.Das erspart auch dem Chef die Aufrollung des Gehaltes im folgenden Monat.

in diesem Sinne.... hi 
« Letzte Änderung: 09. November 2009, 17:37:29 von rookie » Gespeichert
MissTraut
weiß was
*****

Karma: 9
Offline Offline

Beiträge: 681

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 31



« Antworten #2 am: 09. November 2009, 20:37:19 »

Hallo,

@rookie: Ich meine auch hier schon gelesen zu haben, dass es letztlich das Verschulden des Arbeitgebers ist, wenn er zuwenig abführt und somit auch dafür einzustehen hat.

M.E. wäre aber zu klären, ist dem AG auch schriftlich/mündlich mitgeteilt worden, wieviele Personen als unterhaltsberechtigt zu berücksichtigen sind ? Wann wurde erstmals falsch an IV abgeführt ? Wurde AG darauf hingewiesen ? Warum hat IV nicht moniert ?

Bei mir ist es im letzten Jahr ähnlich gelaufen. Ich hab es zuerst nicht gemerkt durch die Weihnachtsgeldzahlung. Dann im Dezember habe ich es gesehen und bin sofort zur Perso gedüst. Dort meinte man alles richtig gemacht zu haben. Ich mußte echte Überzeugungsarbeit leisten, um die Perso von ihrem Fehler zu überzeugen. Ich war mir eigentlich sicher, dies nicht machen zu müssen. Aber in der heutigen Zeit und dann auch noch Automobil-Branche ... nee da ist der Arbeitsplatz eher ein Schleudersitz. Also hat mein Arbeitgeber den zu wenig gezahlten Betrag an IV überwiesen und ich habe mich mit ihm geeinigt und eben diesen Betrag in zwei Teilbeträgen an AG zurücküberwiesen.

LG
MissTraut

Gespeichert

Bewältige eine Schwierigkeit
und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
rookie


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 7


« Antworten #3 am: 11. November 2009, 15:04:30 »

@ MissTraut

ob der AG schuld ist oder nicht ist doch Nebensache.

Auch wenn ich durch das schuldhafte Verhalten AG  zuviel Lohn bekommen habe muss ich das erstatten.

Wurst ist hier auch ob der Arbeitnehmer es dem Th zahlt oder oder der AG dem Th und dann der Arbeitnehmer es wieder seinem Arbeitgeber zurückzahlt................  mad2

Fakt ist das es dem Treuhänder gezahlt werden muss.
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3632 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz