Wenn Ihr Chef zu wenig an den Th zahlt, müssen Sie es nachzahlen weil Sie ja zuviel Geld bekommen haben.
Dann wären Sie in der Schuld-
Entweder der AG zahlt es mit der nächsten Lohnabrechnung nach oder Sie müssen es dem Th selbst überweisen....musste ich auch schon.....

Stellen Sie im Lohnbüro sicher, dass die Berechnungen zukünftig ordungsgemäss ausgeführt werden. Ihr Chef ist dazu rechtlich verpflichtet. Er könnte sonst Ärger mit dem Th bekommen.
Selbstverständlich müssen Sie Ihm dann die korrekten Infos zukommen lassen.
Mit dem Hintergrund Ihrer Mitwirkungspflicht gem. der InsO würde ich den Th fragen was zu machen ist bevor er es selbst merkt. Sie haben ja bereits Kenntnis von der Sache.
Meist muss man den zuviel gezahlten Betrag selbst auf das Verfahrenskonto überweisen.Das erspart auch dem Chef die Aufrollung des Gehaltes im folgenden Monat.
in diesem Sinne....